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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2018 |
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Ö 3.1 |
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Bericht des Bürgermeisters (Anlage) |
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Ö 3.2 |
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Berichte aus den Ausschüssen |
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Ö 4 |
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Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung 2016 für den Eigenbetrieb Wasserwerk (Anlage liegt bereits vor!) |
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2018/50/041 |
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Ö 5 |
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Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp zum Stichtag 31.12.2012 sowie über die Ergebnisverwendung 2012 (Anlage liegt bereits vor!) |
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2018/50/051 |
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Ö 6 |
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Kenntnisnahme des Jahresabschlusses des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe zum 31.12.2012 (Anlage liegt bereits vor!) |
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2018/50/052 |
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Ö 7 |
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Kleinbaustellen Straßenbau 2018 - Beratung und Beschlussfassung |
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2018/50/053 |
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Ö 8 |
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Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Aufwertungsmaßnahmen im Ökokonto Keelbek |
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2018/50/059 |
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Ö 9 |
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Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 |
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2018/50/060 |
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Ö 10 |
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Beschlussfassung über die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Tarp |
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2018/50/062 |
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Ö 11 |
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Beratung und Beschlussfassung über den
1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung der Gemeinde Tarp (Abgaben- und Kostenerstattungssatzung Wasserversorgung - AKSW) |
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2018/50/065 |
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Ö 12 |
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Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Ingenieurvertrages für die Begleitung der Bauleitplanung für den Einzelhandel Schellenpark |
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2018/50/070 |
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Ö 13 |
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20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/50/067 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/50/066 |
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Ö 15 |
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Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Reinigungsleistungen in der Alexander-Behm-Schule und im Jugendfreizeitheim |
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2018/50/068 |
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Ö 16 |
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Bericht des Bürgermeisters über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2018 |
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2018/50/069 |
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Ö 17 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Schellenpark Süd"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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2018/50/071 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet westlich der Straße „Wiekier Acker“, östlich der Straße „Irisbogen“ sowie südlich der Straße „Orchideenbogen“, am südwestlichen Rand des Ortskernes der Gemeinde Tarp, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“.
- Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 verfolgt die Gemeinde Tarp das Ziel, die Verkehrsfläche „Wiekier Acker“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu entfernen, um diese Fläche planungsrechtlich dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 25 „Knutzen Wald“ zuzuschreiben, damit dieser die Kriterien eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird gemäß § 13 im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
- Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ der Gemeinde Tarp wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
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27.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet westlich der Straße „Wiekier Acker“, östlich der Straße „Irisbogen“ sowie südlich der Straße „Orchideenbogen“, am südwestlichen Rand des Ortskernes der Gemeinde Tarp, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“.
- Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 verfolgt die Gemeinde Tarp das Ziel, die Verkehrsfläche „Wiekier Acker“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu entfernen, um diese Fläche planungsrechtlich dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 25 „Knutzen Wald“ zuzuschreiben, damit dieser die Kriterien eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird gemäß § 13 im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
- Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ der Gemeinde Tarp wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 18 |
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Erweiterung der biologischen Stufe der Kläranlage Tarp - Beauftragung Imissionsgutachten + FFH-Studie sowie Tragwerksplanung -> Beratung und Beschlussfassung |
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2018/50/072 |
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Ö 19 |
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Beratung und Beschlussfassung des Antrages CDU Fraktion -hier: Änderung des Ausschussvorsitz Sport- und Kultur |
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2018/50/073 |
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Ö 20 |
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Beratung und Beschlussfassung des Antrages CDU Fraktion -hier: Digitalisierungsstrategien - den digitalen Wandel regional mitdenken |
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2018/50/074 |
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Ö 21 |
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Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Verlegung des Schulhofes an der Alexander-Behm-Schule |
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2018/50/075 |
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Ö 22 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 23 |
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Personalangelegenheiten |
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