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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/062  

Betreff: Beschlussfassung über die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Tarp
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Durch die neue Landesverordnung sind die Sätze der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger rückwirkend zum 01. Januar 2018 geändert worden. Neben den in der Richtlinie benannten Entschädigungen erhalten zusätzlich die Atemschutzgerätewarte sowie die Funkwarte betragsmäßige Entschädigungen laut den Satzungen der Gemeinden.

 

Bisher haben die Atemschutzgerätewarte in Oeversee und Sieverstedt eine Aufwandsentschädigung von 20,00 € / Monat erhalten. Die Atemschutzgerätewarte in Tarp erhielten aufgrund eines damaligen Mehraufwandes 30,00 € / Monat und die Atemschutzgerätewarte der Ortswehr Keelbek 20,00 €.

 

Auf der Wehrführerdienstversammlung am 28. Juni 2018 wurde von den Wehrführern vorgetragen, dass die Aufwandsentschädigungen aller Atemschutzgerätewarte in den Gemeinden identisch sein sollten, da mit Einrichtung und Nutzung der gemeinsamen Atemschutzwerkstatt in Oeversee der Arbeitsaufwand für alle Betroffenen in allen Wehren gleich ist.

 

Eine Anpassung für alle auf 30,00 € / Monat wurde empfohlen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den 6. Nachtrag zur Entschädigungssatzung in der Gemeinde Tarp gem. anliegendem Entwurf rückwirkend zum 01. Januar 2018.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 30,00 € monatlich ergibt eine jährliche Mehrausgabe in Höhe von 120,00 €.

 

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Anlage/n:

Entwurf 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Tarp.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung in der Gemeinde Tarp (68 KB)