Vorlage - 2018/50/071
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Sachverhalt:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Verkehrsfläche „Wiekier Acker“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu entfernen, um diese Fläche planungsrechtlich dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 25 „Knutzen-Wald“ zuzuschreiben, damit dieser die Kriterien eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ für das Gebiet westlich der Straße „Wiekier Acker“, östlich der Straße „Irisbogen“ sowie südlich der Straße „Orchideenbogen“, am südwestlichen Rand des Ortskernes der Gemeinde Tarp, innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“.
- Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 verfolgt die Gemeinde Tarp das Ziel, die Verkehrsfläche „Wiekier Acker“ aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu entfernen, um diese Fläche planungsrechtlich dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 25 „Knutzen Wald“ zuzuschreiben, damit dieser die Kriterien eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB erfüllt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird gemäß § 13 im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
- Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der vorliegende Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Schellenpark Süd“ der Gemeinde Tarp wird gebilligt.
- Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2-Änd-B23-Ü-Plan (488 KB) |