Verkehrsinformationen
Veröffentlichung von Geschwindigkeitsmessungen
Das Amt Oeversee veröffentlicht an dieser Stelle die anonymisierten Ergebnisse des mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes. Dieses Gerät dient nur statistischen Zwecken und ist nicht als Messgerät zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nutzbar.
Bei Betrachtung der Messergebnisse wird deutlich, dass sich eine Vielzahl der Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, aber einige Wenige die Geschwindigkeitsbegrenzung bedauerlicherweise überschreiten. Sie riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben von anderen Bürgerinnen und Bürgern und können insbesondere Kinder in große Gefahr bringen.
Wir appellieren daher an alle Verkehrsteilnehmer, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten.
Im Folgenden werden zum einen Zusammenfassungen der Messdaten der einzelnen Messpunkte bereitgestellt und zum anderen die gesamten Messdaten der einzelnen Messpunkte in einer Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt.
In der Zusammenfassung werden u.a. folgende Messwerte angegeben:
V85: 85% aller gemessenen Fahrzeuge fahren maximal die genannte Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit V85 stellt somit das Verhalten der großen Mehrheit der Verkehrsteilnehmer dar und kann daher als Bewertungskriterium dienen.
Vd: Die Durchschnittsgeschwindigkeit der gemessenen Fahrzeuge.
Rechtliche Hinweise:
- Sämtliche Daten werden selbstverständlich anonym erhoben, so dass die Bereitstellung der Daten unbedenklich ist.
- Aus den bereitgestellten Daten ergeben sich keine Rechtsansprüche seitens der Bürgerinnen und Bürger auf bestimmte Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, bzw. des Straßenbaulastträgers. Zur Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist im Amtsgebiet die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg zuständig. Diese kann Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) anordnen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig Unfälle (trotz Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten) aufgetreten sind.
- Für die Verfolgung/Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Kreisgebiet die Polizeidienststellen zuständig. Die Messergebnisse werden den örtlichen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf weiteres behördliches Einschreiten besteht jedoch nicht.
Wanderuper Straße, Tarp
Die in der Zeit vom 22.04.2024 - 24.04.2024 gemessenen Werte können Sie hier einsehen.
Dänische Schule, Tarp
Die in der Zeit vom 17.04. - 05.05.2023 gemessenen Werte können Sie hier einsehen.
Stenderupau, Schleswiger Str.
Die gemessenen Werte in der Zeit vom
23.1 - 01.02.2023 können Sie hier einsehen.
Sankelmarker Weg, Oeversee
Die in der Zeit vom 16. - 26. Januar 2023 gemessenen Werte können Sie hier einsehen.
Munkwolstruper Weg, Oeversee
Die in der Zeit vom 03.02. - 10.02.2022 gemessenen Werte können Sie <hier > einsehen.
Klaus-Groth-Straße, Tarp
Die in der Zeit vom 24.01. - 31.01.2022 gemessenen Werte können Sie <hier > einsehen.
Theodor-Storm-Str., Tarp
Die gemessenen Werte in der Zeit vom 17.01. - 24.01.2022 können Sie <hier> einsehen.
Hermann-Löns-Straße, Tarp
Die in der Zeit vom 10.01. - 17.01.2022 gemessenen Werte können Sie <hier> einsehen.
Eichenkratt, Tarp
Die in der Zeit vom 17.08. - 25.08.2021 gemessenen Werte können Sie <hier> einsehen.
Wanderuper Weg, Oeversee
Die in der Zeit vom 24.03. - 12.04.2021 gemessenen Werte können Sie <hier> einsehen.
Julius-Leber-Ring, Tarp
Die in der Zeit vom 02. - 09.03.2021 gemessenen Werte können Sie hier einsehen.
Kuhschellenring, Tarp
Die in der Zeit vom 14. - 18.12.2020 gemessenen Werte können Sie hier einsehen.