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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/066 Bebauungsplan Nr. 27 "Einzelhandel Schellenpark" der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auch diese Vorlage wird von Frau Henningsen kurz erläutert. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes, welches die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen an diesem Standort ermöglichen soll. Die Gemeinde reagiert damit auf den wachsenden Bedarf aufgrund der wohnbaulichen Entwicklung im Schellenpark und sorgt für eine flächendeckende Nahversorgung. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27Einzelhandel Schellenparkr das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke.

Das Gelände soll als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO für die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig