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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/060  

Betreff: Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss hat nach § 39 des Gemeinde-  und Kreiswahlgesetz die neue Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

- War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

- Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflußt haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen.

- Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen.

Liegt keiner der oben genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Einsprüche gegen die Wahl wurden nicht vorgetragen. Hinweise auf andere Unregelmäßigkeiten liegen nicht vor.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

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