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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/051  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp zum Stichtag 31.12.2012 sowie über die Ergebnisverwendung 2012
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
24.09.2018 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.

 

Daher wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.

 

Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.

 

Der Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2012 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 1.705.711,85 € (Vorjahr: 1.390.614,34 €) aus. Die Summe der Erträge beträgt 345.866,42 €. Die Summe der Aufwendungen beträgt 311.591,01 €. Das Wirtschaftsjahr 2012 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 34.275,41 € ab.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Die Gemeindevertretung hat am 28.05.2015 beschlossen, dass die in 2012 erwirtschaftete Konzessionsabgabe in Höhe von 26.644,00 € und die in 2012 nachgeholte Konzessionsabgabe 2007 in Höhe von 8.589,00 €, mithin 33.233,00 €, im steuerlichen Jahresabschluss zur Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp zugeführt werden sollen.

 

Daher wird vorgeschlagen, diesen Beschluss auf den doppischen Jahresabschluss zu übertragen, und 33.233,00 € des Jahresüberschusses der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2012 beträgt die Ergebnisrücklage 61.416,52 €. Das sind 18,7% der Allgemeinen Rücklage, die 328.096,82 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, den verbliebenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.042,41 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.705.711,85 €, einer Summe der Erträge in Höhe von 345.866,42 €, einer Summe der Aufwendungen in Höhe von 311.591,01 € sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 34.275,41 €. Von dem vorgenannten Jahresüberschuss sind 33.233,00 € der Allgemeinen Rücklage und 1.042,41 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Wasserwerk 2012 (404 KB)