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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/50/068  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Reinigungsleistungen in der Alexander-Behm-Schule und im Jugendfreizeitheim
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp und die Gemeinde Jerrishoe haben sich geeinigt, dass der Schulverband Tarp-Jerrishoe zum 31.12.2018 aufgelöst wird. Ab dem 01.01.2019 wird die Gemeinde Tarp alleiniger Schulträger sein und in die Rechte und Pflichten der Schulverbandes einsteigen. Hiermit verbunden ist auch die Vergabe der Reinigungsleistungen in der Alexander-Behm-Schule (ABS) und im Jugendfreizeitheim (JFZH). Hier existiert ein Vertrag, welchen der Schulverband in seiner Sitzung am 20.09.2018 kündigen wird, um die Reinigungsleistungen in der ABS und im JFZH zum 01.04.2019 neu regeln zu können.

 

In der Vergangenheit wurde vielfach - aufgrund von Defiziten bei den Reinigungsleistungen - diskutiert, ob die Leistungen durch eigenes Personal (Eigenreinigung) oder durch eine zu beauftragende Firma (Fremdreinigung) durchgeführt werden sollen.

 

Hierzu wurde die Firma Lean Consulting beauftragt, eine Gegenüberstellung beider Möglichkeiten zu erarbeiten, welches am 28.08.2019 in der Gemeinde vorgestellt wurde. Im Wesentlichen ist hier ein Kostenvergleich vorgenommen worden. Dieser schließt mit errechneten Mehrkosten von etwa 20.000 € p. a[1]. bei der Eigenreinigung. Die Präsentation ist als nichtöffentliche (da hier verschiedene Beispiele aus dem Schulbetrieb genannt sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses eine Relevanz im Rahmen der Ausschreibung haben könnte) Anlage beigefügt.

 

Es handelt sich hierbei um einen reinen Kostenvergleich nach benötigten Stunden, wobei bei der Eigenreinigung ein Aufschlag von 10% aus Erfahrungswerten eingerechnet ist.

 

Daneben sind bei der Präsentation auf den Seiten 10 und 11 die Vorteile der Eigenreinigung gegenüber Fremdreinigung und umgekehrt aufgeführt worden.

 

Ergänzend ist zu benennen, dass bei einer Beschäftigung eigenen Personals die Personalverantwortung des Bürgermeisters sowie die der begleitenden Verwaltung nicht eingerechnet ist und auch nicht genau beziffert werden kann.

 

Daneben sind die Personalkostensteigerung in den Folgejahren höher anzusetzen, da bei der Beschäftigung nach dem TVöD, neben den tarifrechtlichen Steigerungen, ein Aufstieg in den Erfahrungsstufen nach zeitlichen Ablauf automatisch erfolgt.

 

Des Weiteren ist die Marktlage von qualifiziertem Personal bereits heute als schwierig einzustufen. Dieses wird sich in der Zukunft weiter verstärken und insofern die Arbeit der Personalbewirtschaftung deutlich erhöhen.

 

Alles in allem erscheint die Durchführung in Eigenregie die sozialere Komponente darzustellen. Wirtschaftlicher ist die Fremdreinigung. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Untersuchung des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2016, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.

 

Da die Vergabe europaweit durchzuführen wäre, ist die Begleitung durch ein Fremdbüro erforderlich. Die Firma Lean Consulting Nord oHg hat die notwendigen Leistungen wie folgt angeboten:

 

Erneute Ausschreibung einer Fremdvergabe (offenes Verfahren / EU) zum 01.04.2019, bis zum Abschluss neuer Reinigungsverträge

Diese Leistungen bieten wir an für unverändert 4.950,00 Euro zzgl. MwSt.

Das Honorar wird fällig mit 3.500,00 Euro bei Veröffentlichung der Ausschreibung und mit 1.450,00 Euro bei Abschluss des Reinigungsvertrages mit dem/den neuen Reinigungsunternehmen.

 

Voraussetzung wäre die Verfügbarkeit der aktuellen Raumliste der Gebäude.

Die Kosten für An- und Abfahrten sowie für die Nutzung einer elektronischen Vergabeplattform (www.subreport.de) sind in dem Preis enthalten.

 

 


[1] Bei der gleichen Beispielsberechnung vom Mai 2017 lag die Differenz bei „nur“ 13.000 e p. a.

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt die Ausschreibung der Reinigungsleistung für die ABS und das JFZH in der Variante der Fremdreinigung vor. Die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie die Begleitung der europaweiten Ausschreibung soll durch das Büro Lean Consulting Nord oHg wie angeboten vorgenommen werden.

 

Bei der Ermittlung des Reinigungsaufwandes sind die Erfahrungen der letzten Jahre zu berücksichtigen und mit den Erfordernissen der Schule und des JFZH (Zyklen der Unterhaltungsreinigung und Grundreinigung) abzustimmen.

 

Die Qualitätsnachweise und damit Grundlagen der regelmäßigen Zahlungen sind praktikabel und nachvollziehbar aufzubauen. Die Verantwortlichkeiten der Prüfung sowie die Weisungsbefugnisse vor Ort, sind auf das vorhandene Personal zuzuschneiden.

 

Daneben soll bei der Angebotsaufforderung von den Firmen dargestellt werden, wie das Personal geführt und akquiriert wird. Dieses soll ein wesentlicher Punkt bei der Vergabe darstellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2019 einzuplanen

 

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Anlage/n:

- Präsentation Kostenvergleich der Reinigungsleistungen (nichtöffentlich)

- Auszug Bericht LRH 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Auszug Bericht LRH 2016 (167 KB)