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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/50/067 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Henningsen führt aus, dass die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke fassen möge. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche. Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche zu ändern. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes r das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke.

Das Gelände soll als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig