Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Henningsen führt aus, dass die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke fassen möge. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 zur Ausweisung einer Sonderbaufläche. Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche zu ändern. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke.
Das Gelände soll als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig