Vorlage - 2018/50/066
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes, welches die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen an diesem Standort ermöglichen soll. Die Gemeinde reagiert damit auf den wachsenden Bedarf aufgrund der wohnbaulichen Entwicklung im Schellenpark und sorgt für eine flächendeckende Nahversorgung. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ sowie westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke.
Das Gelände soll als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO für die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt berücksichtigt
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-27-Übersichtsplan (458 KB) |