Die Aufgaben des Gemeindewahlleiters werden auf den Amtsvorsteher, bzw. eine noch zu wählende Person, und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.
05.10.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Aufgaben des Gemeindewahlleiters werden auf den Amtsvorsteher, bzw. eine noch zu wählende Person, und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.