Auszug - Bebauungsplan Nr. 26 "Parkplatz Industriestraße" hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auch hierzu erklärt Herr Nörenberg kurz die Beweggründe der Überplanung. Die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes wurde auch hier bereits durch die Gemeinde angestoßen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“ für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/6, 31/3 und 30/2 der Flur 7 der Gemarkung Tarp auf einer Fläche von rund 1 ha.
Das Gelände soll künftig als Pkw- und Lkw-Stellfläche/ Parkplatz genutzt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
JA-Stimmen: | 15 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |