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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/50/029  

Betreff: Einrichtung von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen, Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
05.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Bundesrat hat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Thema Absenkung

der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im unmittelbaren

Bereich der abschließend aufgezählten Bereiche mit Zugang zur Straße beschlossen.

 

Als „sensible“ Bereiche erfasst sind von der Neuregelung insgesamt allgemeinbildende

Schule, weil auch dort erfahrungsgemäß vor allem in den unteren Altersklassen ein

unachtsames Verkehrsverhalten vermehrt noch anzutreffen ist. Ältere Kinder und

Jugendliche die mit dem Rad zur Schule fahren, bewegen sich dort zudem im „Pulk“, sind

als Verkehrsteilnehmer oft abgelenkt und einer gewissen Gruppendynamik ausgesetzt.

 

Außerdem erfasst sind Kindergärten, Hort oder Schulhort und Kindertagesstätte.

Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung altersbedingt noch nicht in der

Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und hier insbesondere Geschwindigkeiten

heranfahrender Fahrzeuge richtig einzuschätzen.

 

Auch bei älteren Personen, also etwa vor Seniorenheimen, dürfte ein den Kindern und

Jugendlichen vergleichbares allgemeines Schutzbedürfnis infolge zunehmender

körperlicher Alterserscheinungen (z.B. Seh- und Hörschwäche, eingeschränkte bzw.

langsamere Mobilität, kognitive Beeinträchtigungen etc.) vorliegen.

 

Die Möglichkeit der Schaffung der Anordnungsmöglichkeit von Tempo 30 auf diesen

Straßen vor den genannten sensiblen Bereichen ist aber vor dem Hintergrund, dass der

genannte Personenkreis besonders geschützt ist, im Einzelfall durchaus geboten.

 

Sofern also durch die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung

ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn zu den meist vorhandenen besonderen Sicherheitseinrichtungen zu erwarten ist, sollte von dieser Möglichkeit dann auch Gebrauch gemacht

werden können.

 

Mit der Änderung ist damit kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor solchen

Einrichtungen stets anzuordnen ist. Es ist daher weiterhin eine Einzelprüfung erforderlich.

Die streckenbezogene Anordnung ist zudem so zu wählen, dass die Beschränkung für

alle Verkehrsteilnehmer einsichtig bleibt und bevorrechtigte Wege/Überquerungen im

Umfeld sinnvoll einbezogen werden. Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist dabei in

der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 m Länge zu

begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden.

 

Die Anordnungen sind zudem soweit möglich auf die Öffnungszeiten zu beschränken.

Dies erhöht die Einsichtigkeit der Beschränkung und die Akzeptanz der Anordnung. Dies

gilt insbesondere für den Schülerverkehr.

 

  1. Der Kindergarten am Wiekier Acker (Anschrift: Friedrich-Fröbel-Str. 1 in 24963 Tarp) kann nördlicherseits über eine Querungshilfe vom angrenzenden Wohngebiet erreicht werden. Auf gleicher Höhe ist auf der westlichen Seite des Wiekier Ackers eine Seniorenwohnanlage geplant. Am südlichen Ende des Kindergartengrundstücks ist ebenfalls eine bauliche Erleichterung für den Fußgängerquerungsverkehr vorhanden. Daher wird hier eine Anordnung der Beschilderung „Tempo 30“ im unmittelbaren Umfeld des Kindergartens und der geplanten Seniorenwohnanlage von der nördlichen bis zur südlichen Querungshilfe (siehe Karte 1) vorgeschlagen. Die Anordnung soll auf die Betriebszeiten des Kindergartens beschränkt werden. 

 

  1. Die Schule „Trene-Skolen“ und der Kindergarten Dansk Boernehave“ (Anschriften: Stapelholmer Weg 45-47 in 24963 Tarp) liegen innerhalb der geschlossenen Ortschaft an einer viel befahrenen Straße. Um den Schulweg abzusichern wird der Bereich mit einer Gesamtlänge von etwa 190 m (siehe Karte 2) als „Tempo 30“-Bereich vorgeschlagen. Aufgrund der bekannten Nutzungszeiten der o.g. Einrichtungen wird eine zeitliche Begrenzung des Tempolimits von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr vorgeschlagen. Auf dem Stapelholmer Weg wird die Beschilderung zeitlich beschränkt auf die Betriebszeiten von Schule und Kindergarten angeordnet. Für Verkehrsteilnehmer, die aus der Jerrishoer Straße in den Stapelholmer Weg einbiegen soll folgendes Schild (sinnbildlich) die Anordnung anzeigen:

 

Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist in diesem Fall auf beiden Seiten auf dem Stapelholmer Weg aufgrund der Abbiegesituation gesondert mit VZ 278-30 anzuzeigen.

 

  1. In der Wanderuper Straße befinden sich die Seniorenresidenz Tarp (Wanderuper Straße 21 in 24963 Tarp) und der ADS Kindergarten (Wanderuper Str. 15 in 24963 Tarp) in räumlicher Nähe. Auch diese Einrichtungen bedürfen den Schutz einer Beschränkung auf Tempo 30. Bei einer Beschilderung ab der nördlichen Grundstücksgrenze der Seniorenwohnanlage bis zur Querungshilfe im südlichen Bereich am Kindergarten wird die auf Tempo 30 beschränkte Strecke etwa 320m betragen. Dies überschreitet zwar die Beschränkung des Tempolimits auf maximal 300m, ist aber aufgrund der besonderen örtlichen Lage der beiden Einrichtungen nicht anders möglich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung, die drei obigen Vorschläge in

Zusammenarbeit mit dem Kreis Schleswig-Flensburg umzusetzen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei Genehmigung der Temporeduzierung auf den Gemeindestraßen Wiekier Acker und Wanderuper Straße, sind die Beschaffungs- und Einbaukosten für die Schilder zu tragen.

Die Höhe der Kosten wird auf etwa 1000,00 EUR geschätzt.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Tarp neuer Kiga (3263 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Tarp DK Kiga Schule (3648 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Tarp Kiga Altenwohnanlage (3721 KB)