Vorlage - 2017/50/015
|
|
Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 2 Amtsordnung (AO) besorgt das Amt Oeversee für die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung, die Rücklagenverwaltung und die Vorbereitung der Aufstellung der Haushaltspläne.
Seit dem 01.01.2011 wird einheitlich für alle amtsangehörigen Gemeinden / Schulverbände und für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung angewendet.
Nach § 75 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist für die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Dieser Beschluss wurde für die Gemeinde Tarp bislang noch nicht gefasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2011 die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: