Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Änderungen des Pachtvertrages der Minigolfanlage
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hopfstock berichtet über die Beratungen des Pachtvertrages im Zentralausschuss:
Der bisherige Pächter hat den Pachtvertrag gekündigt und es wird ein neuer Pächter gesucht. Die Entscheidung soll bis Dezember fallen. Um dem neuen Pächter einen der Zeit angepassten Pachtvertrag vorlegen zu können, werden einzelne Punkte des alten Pachtvertrages angepasst. Dies sind im Wesentlichen:
- §1 Abs.3 Dieser Passus sollte gestrichen werden, da er zu allgemein gehalten ist. Natürlich ist die Gemeinde an einem Fortbestand der Minigolfanlage interessiert und wird Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten positiv präsentieren
- §1 Abs.4 Der bisherige Pächter hat der Gemeinde selbstständig zum Jahresende die Anzahl der Kartenverkäufe präsentiert. Die Verpflichtung jederzeit der Gemeinde Einsicht über die Kartenverkäufe kann gestrichen werden. Allgemein könnte es bei der Benutzungsgebühr einen Rabatt für Tageskarteninhaber des Freizeitbades geben.
- §2 Abs.2 Die Öffnungszeiten der Saison sowie die täglichen Mindestöffnungszeiten sollten an die Öffnungszeiten des Freizeitbades angepasst werden.
- §4 Der jährliche Pachtzins soll auf 250 € gerundet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anpassung des Pachtvertrages wie durch den Zentralausschuss vorbereitet und empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
JA-Stimmen: | 15 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |