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  • Gebäude des Amt Oeversee

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
Anlagen:
TOP 4-Anlage-Entwurfsvorstellung-Auf dem Campus-kessler-kraemer-2019-11-18-N-BA  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 30.09.2019  
SI/2019/076  
     
   
Ö 4  
Campus "Boulevard" - Vorstellung Büro Kessler-Krämer: Beratung und Beschlussfassung  
2019/50/132  
Ö 5  
Erneuerung der Klaus-Groth-Straße: Beratung und Beschlussfassung  
Enthält Anlagen
2019/50/133-01  
Ö 6  
Beratung und Beschlussfassung über die zulässige Anzahl von Wohneinheiten der nördlichen Grundstücke im Libellenring (4. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; 5. Bauabschnitt)  
2019/50/115  
Ö 7  
Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung eines Geschwindigkeitsanzeigegerät hier: Produktauswahl  
Enthält Anlagen
2019/50/134  
Ö 8  
Beratung und Beschlussfassung zum Konzept zur Erneuerung der Pommernstraße/ Stettiner Straße  
Enthält Anlagen
2019/50/128-01  
Ö 9  
Beratung und Beschlussfassung über das Bauprogramm 2020 ff. der Gemeinde Tarp  
2019/50/127  
Ö 10  
Halteverbot Stapelholmer Weg, Bereich Dänische Schule  
Enthält Anlagen
2019/50/126  
Ö 11  
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/50/022  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/ 6, 31/ 3 und 30/ 2 der Flur 007 der Gemarkung Tarp auf einer Fläche von rund 1 ha.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Tarp und der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

   
    18.11.2019 - Bauausschuss der Gemeinde Tarp
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf und die Auslegung für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/ 6, 31/ 3 und 30/ 2 der Flur 007 der Gemarkung Tarp auf einer Fläche von rund 1 ha zu beschließen.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Tarp und der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

   
    28.11.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/ 6, 31/ 3 und 30/ 2 der Flur 007 der Gemarkung Tarp auf einer Fläche von rund 1 ha.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 19. F-Plan Änderung der Gemeinde Tarp und der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 26 "Parkplatz Industriestraße" der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2019/50/023  
Ö 13  
Stand laufender Baumaßnahmen und Planungen      
Ö 14  
Mitteilungen und Anfragen      
N 15     Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Anträgen; Zustimmung zur Eintragung einer Baulast      
N 16     Kenntnisnahme durchgelaufener Bauanträge      
N 17     Grundstücksangelegenheiten      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 TOP 4-Anlage-Entwurfsvorstellung-Auf dem Campus-kessler-kraemer-2019-11-18-N-BA (9479 KB)