Vorlage - 2019/50/023
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Sachverhalt:
Die Fläche soll zu einem dringend benötigten Parkplatz für Lkw und für Pkw der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt werden. Daher wurde die Aufstellung der 19. Änderung des F-Planes und parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“ eingeleitet. Das Plangebiet umfasst das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“ für das Gebiet nördlich der Versorgungsanlage der Stadtwerke Flensburg, südlich der Landesstraße L15 sowie westlich der Industriestraße auf den Flurstücken 19/ 6, 31/ 3 und 30/ 2 der Flur 007 der Gemarkung Tarp auf einer Fläche von rund 1 ha.
- Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“ der Gemeinde Tarp sowie die Begründung werden gebilligt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits durchgeführt. Diese Vorgehensweise wird gebilligt.
- Der Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
B-Plan Nr. 26 „Parkplatz Industriestraße“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bebauungsplan Nr 26 (777 KB) |