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  • Gebäude des Amt Oeversee

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp
Datum: Mo, 31.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.01.2020  
SI/2020/003  
     
   
Ö 4  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil vom 27.01.2020  
SI/2020/003  
     
   
Ö 5  
Bericht über die Verkehrsschau im Juni 2020      
Ö 6  
Radverkehr in Tarp - Bestandsaufnahme, Bewertung der Situation, Entscheidung über weiteres Vorgehen (Information durch Herrn Kehler, Leiter des Ordnungsamtes)  
Enthält Anlagen
2020/50/080  
Ö 7  
Beratung und Beschlussfassung über die Umrüstung der Straßenbeleuchtung Flensburger Straße/ Dorfstraße/ Stapelholmer Weg auf LED  
Enthält Anlagen
2020/50/048  
Ö 8  
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße  
Enthält Anlagen
2020/50/049  
Ö 9  
Beratung und Beschlussfassung über die Erstbepflanzung am Parkplatzneubau "An der Rampe"; Antrag der SPD-Fraktion  
Enthält Anlagen
2020/50/072  
Ö 10  
6. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/50/082  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" für das Gebiet der beiden Bauplätze 168 und 169 der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“, nördlich des Libellenrings, im nordwestlichen Bereich des Plangebietes der 4. Änderung B-Plan 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

   
    31.08.2020 - Bauausschuss der Gemeinde Tarp
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" für das Gebiet der beiden Bauplätze 168 und 169 der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“, nördlich des Libellenrings, im nordwestlichen Bereich des Plangebietes der 4. Änderung B-Plan 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

   
    17.09.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" für das Gebiet der beiden Bauplätze 168 und 169 der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“, nördlich des Libellenrings, im nordwestlichen Bereich des Plangebietes der 4. Änderung B-Plan 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 11  
Sachstand laufende Planungen und Baumaßnahmen      
Ö 11.1  
Campus      
Ö 11.2  
Kläranlage      
Ö 11.3  
Wasserwerk      
Ö 11.4  
Einzelhandel Schellenpark      
Ö 11.5  
Verlängerung Ferdinand-Porsche-Ring      
Ö 11.6  
Pommernstraße/Stettiner Straße      
Ö 11.7  
Gehwege Hermann-Löns-Straße      
Ö 11.8  
Oelmarkweg      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen      
N 13     Auftragsvergaben      
N 14     Kenntnisnahme durchgelaufener Bauanträge      
N 15     Grundstücksangelegenheiten