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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/080  

Betreff: Radverkehr in Tarp - Bestandsaufnahme, Bewertung der Situation, Entscheidung über weiteres Vorgehen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp
31.08.2020 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp verwiesen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Einleitung:

Ein Thema der letzten Verkehrsschau mit dem Kreis und der Polizei und dem Landesbetrieb für Straßenbau war die Radverkehrsführung in Tarp. Die Führung der Radfahrer und die dazugehörige Beschilderung sind überarbeitungsbedürftig, da es zum einen Mängel in der Durchgängigkeit der Führung und zum anderen Lücken in der Beschilderung gibt. Daher einigte man sich darauf, dass eine Bestandsaufnahme gemacht wird, aus der sich eine zukünftige Führung und Beschilderung ergibt.

 

Folgende Straßen bzw. Straßenzüge innerorts wurden betrachtet:

 

  1. Wanderuper Straße Bahnhofstraße
  2. Am Wasserwerk – Wiekier Acker
  3. Tornschauer Straße – Keelbeker Straße
  4. Stapelholmer Weg – Dorfstraße – Flensburger Straße

 

In Tempo-30-Zonen und Anwohnerstraßen mit geringem Verkehr ist keine Radverkehrsführung vorgesehen, somit bleibt die Betrachtung auf die Durchgangs- und Verbindungsstraßen beschränkt.

Die Bewertungen beziehen sich auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), die auszugsweise im Anhang beigefügt werden.

 

zu 1. (Wanderuper Straße – Bahnhofstraße):

 

Bestandsaufnahme:

Dieser Straßenzug ist bisher grundsätzlich zwischen Landgasthof bis zum Kreisverkehr auf der westlichen Seite als gemeinsamer Geh- und Radweg für beide Richtungen vorgesehen. Die Beschilderung ist jedoch sehr lückenhaft.

Folgende Beschilderungen fehlen:

Anfangsbeschilderungen in beide Fahrtrichtungen, also am Kreisverkehr und am Landgasthof.

Wiederholungsbeschilderungen für beide Richtungen: Am Karpfenteich, An der Rampe, Am Bahnhof, Westerallee,

Wiederholungsbeschilderung für Fahrtrichtung Nord: südl. Einfahrt Geschwister-Scholl-Ring

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg weist im Verlauf unterschiedliche Breiten, die sich von ca. 2,20m bis zu 3,30m erstrecken.

 

Laut elektronischer Verkehrszählung aus 2018 befahren diesen Straßenzug in Spitzenzeiten 350-400 Fahrzeuge pro Stunde. Die Straße ist zweistreifig, es gilt überall Tempo 50 für den Kfz-Verkehr. Die Straßenbreite bewegt sich zwischen 5,00m und 7,30m.

 

Bewertung:

Dieser Straßenzug befindet sich in Bezug auf die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge und der Anzahl der Kraftfahrzeuge noch in einem Bereich in dem Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn stattfinden sollte. Ausnahmen wie ein erhöhter Anteil des Schwerlastverkehrs (hier teilweise sogar ausgeschlossen) oder eine erhöhte Anzahl an/auf der Straße parkender Autos, die einen Schutzstreifen nahelegen würden, liegen hier nicht vor. Die vergleichbar höhere Anzahl an Einfahrten und Einmündungen spricht (vgl. Anlage 1-3) auch eher für eine Fahrbahnführung des Radverkehrs.

Wie aus der Anlage 6 zu erkennen ist, sollten sowohl Zweirichtungsradwege als auch  gemeinsame Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,50m haben. Zudem sollten gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eher die Ausnahme darstellen.

Hier haben wir jedoch einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der zudem nach derzeitiger Sachlage von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden soll. Anhand der zuvor dargestellten Breiten der Wege, lässt sich erkennen, dass diese Situation nicht im Einklang mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (siehe Anlage 4)zu bringen ist.

Auch die Breite der Straße lässt eine Seitenraumführung des Radverkehrs in einem Schutzstreifen nur an wenigen Stellen zu.

 

Handlungsempfehlung:

Abordnung der Geh- und Radwegebeschilderung im gesamten Straßenverlauf.

 

Rechtsfolgen und Hinweise:

Radfahrer müssen die Straße benutzen. Ausnahmen gibt es hier nur nach StVO für Kinder und Begleitpersonen. Kinder bis 8 müssen auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Sie dürfen von einer Begleitperson über 16 auf dem Gehweg begleitet werden.

Untersuchungen zeigen, dass Radfahrer, besonders diejenigen auf dem E-Bike, auf der Straße sicherer unterwegs sind, weil sie somit nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich der Einfahrten, wo sie leicht übersehen werden können, unterwegs sind. Auch im Bereich von Knotenpunkten werden Radfahrer besser als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, wenn sie die gleichen Verkehrsflächen nutzen wie die Kraftfahrzeuge. So lässt sich ein „Übersehen“ vorbeugen.

 

Alternative 1: Konsequente Beschilderung mit dem Zeichen Gehweg - Radfahrer frei. Hier gilt, dass Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen, aber nicht müssen. Radfahrer haben sich hier dem Fußgängerverkehr unterzuordnen und haben grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Hier wäre eine konsequente „Aufforstung des Schilderwaldes“ vonnöten, da dann auch die eingangs beschriebenen Wiederholungsbeschilderungen angeschafft und eingebaut werden müssten.

 

Alternative 2: Beibehaltung als gemeinsamer Geh- und Radweg. Auch hier wäre aber eine konsequente „Aufforstung des Schilderwaldes“ vonnöten, da dann auch die eingangs beschriebenen Wiederholungsbeschilderungen angeschafft und eingebaut werden müssten.

 

 

zu 2. (Am Wasserwerk – Wiekier Acker):

Bestandsaufnahme:

Dieser Straßenzug ist bisher grundsätzlich auf der westlichen Seite als gemeinsamer Geh- und Radweg für beide Richtungen und auf der östlichen Seite, sofern vorhanden, als Gehweg vorgesehen. Die Beschilderung ist jedoch sehr lückenhaft, es fehlen sämtliche Wiederholungen an den insgesamt 6 (Einfahrt Edeka bereits mitgezählt) Einmündungen.

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg weist im Verlauf nahezu durchgängig eine Breite von 3,00m auf.

 

Laut elektronischer Verkehrszählung aus 2020 befahren diesen Straßenzug in Spitzenzeiten weniger als 100 Fahrzeuge pro Stunde. Es ist aufgrund des Baus des Nahversorgers und der zwischenzeitlich erfolgten und noch weiter erfolgenden Erweiterung des Baugebietes aber von einer deutlichen Steigerung auszugehen, auf eine Steigerung von über 400 Fahrzeugen pro Stunde allerdings nicht. Die Straße ist zweistreifig, es gilt überall Tempo 50 für den Kfz-Verkehr. Die Straßenbreite liegt bei ca. 6,50m.

 

Bewertung:

Dieser Straßenzug befindet sich in Bezug auf die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge und der Anzahl der Kraftfahrzeuge deutlich in einem Bereich in dem Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn stattfinden sollte. Ausnahmen wie ein erhöhter Anteil des Schwerlastverkehrs oder eine erhöhte Anzahl an/auf der Straße parkender Autos, die einen Schutzstreifen nahelegen würden, liegen hier nicht vor.

Wie aus der Anlage 6 zu erkennen ist, sollten sowohl Zweirichtungsradwege als auch  gemeinsame Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,50m haben. Zudem sollten gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eher die Ausnahme darstellen.

Auch hier haben wir jedoch einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der zudem nach derzeitiger Sachlage von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden soll. Anhand der zuvor dargestellten Breiten der Wege, lässt sich erkennen, dass diese Situation nicht im Einklang mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (siehe Anlage 4) zu bringen ist.

Anzumerken ist aber, dass der momentane Fußgänger- und Radfahrerverkehr hier sehr übersichtlich ist.

Die Breite der Straße lässt eine Seitenraumführung des Radverkehrs in einem Schutzstreifen im Einklang mit den ERA nicht zu.

 

Handlungsempfehlung:

Abordnung der Geh- und Radwegebeschilderung im gesamten Straßenverlauf.

 

Rechtsfolgen und Hinweise:

siehe 1.

 

Alternative 1: Konsequente Beschilderung mit dem Zeichen Gehweg - Radfahrer frei. Hier gilt, dass Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen, aber nicht müssen. Radfahrer haben sich hier dem Fußgängerverkehr unterzuordnen und haben grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Hier wäre eine konsequente „Aufforstung des Schilderwaldes“ vonnöten, da dann auch die eingangs beschriebenen Wiederholungsbeschilderungen angeschafft und eingebaut werden müssten.

 

Alternative 2: Aufgrund des sehr geringen Fußgänger- und Radfahrerverkehrs und des damit verbundenen geringen Konfliktpotentials kann die bisherige Nutzung als gemeinsamer Geh- und Radweg beibehalten werden. Auch hier wäre aber eine konsequente „Aufforstung des Schilderwaldes“ vonnöten, da dann auch die eingangs beschriebenen Wiederholungsbeschilderungen angeschafft und eingebaut werden müssten.

Bei Wahl dieser Alternative ist aber wiederum die Führung der Radfahrer an den Einmündungen an der Jerrishoer Straße und der Wanderuper Straße zu berücksichtigen und ggfs. zu überplanen.

 

zu 3. (Tornschauer Str. – Keelbeker Str.):

 

Bestandsaufnahme:

Dieser Straßenzug ist auf der westlichen Seite mit einem gemeinsamer Geh- und Radweg für beide Richtungen versehen. Die Besonderheit hier ist, dass dieser Weg teilweise innerorts (Baulastträger Gemeinde) und teilweise außerorts (Baulastträger Kreis) verläuft. Die Beschilderung ist vollständig.

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg weist im Verlauf unterschiedliche Breiten, die sich von ca. 2,00m (innerorts Tarp) bis zu 2,50m erstrecken.

 

Laut elektronischer Verkehrszählung aus 2018 befahren diesen Straßenzug in Spitzenzeiten bis zu 200 Fahrzeuge pro Stunde. Die Straße ist zweistreifig, es gilt innerorts Tempo 50 für den Kfz-Verkehr. Die Straßenbreite bewegt sich innerorts (Tarp und Keelbek) zwischen 5,30m und 6,50m.

 

Bewertung:

Dieser Straßenzug befindet sich in Bezug auf die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge und der Anzahl der Kraftfahrzeuge auch außerorts, wo Tempo 60 gilt, deutlich in einem Bereich in dem Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn stattfinden sollte. Bereits dargestellte Ausnahmen liegen hier nicht vor.

Wie aus der Anlage 6 zu erkennen ist, sollten sowohl Zweirichtungsradwege als auch  gemeinsame Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,50m haben. Zudem sollten gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eher die Ausnahme darstellen, während diese außerorts die Regel sein sollten.

Auch hier haben wir jedoch einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der zudem nach derzeitiger Sachlage von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden soll. Anhand der zuvor dargestellten Breiten der Wege, lässt sich erkennen, dass diese Situation nicht im Einklang mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (siehe Anlage 4) zu bringen ist.

Auch hier lässt die Breite der Straße eine Seitenraumführung des Radverkehrs in einem Schutzstreifen nicht zu.

 

Handlungsempfehlung:

Abordnung der Geh- und Radwegebeschilderung im innerörtlichen Bereich Tarps, da hier zum einen der Geh- und Radweg sehr schmal ist und zum anderen verhältnismäßig viel Fußgängerverkehr stattfindet. Beginn/Ende des gemeinsamen Geh- und Radwegs in Höhe Einmündung des Liebesweges. Hier können Radfahrer durch den abgesenkten Bordstein und den dort gut einsehbaren Straßenverlauf flüssig in beide Richtungen wechseln.

Innerhalb Keelbeks sollte die Beschilderung beibehalten werden. Hier ist der Fußgängerverkehr sehr gering, somit besteht wenig Konfliktpotential zwischen Fußgängern und Radfahrern.

 

Rechtsfolgen und Hinweise:

siehe 1. 

 

Alternative 1: Beschilderung innerhalb Tarps ab Einmündung „Achter de Möhl“ (erst hier, um nicht allzu viel „umschildern“ zu müssen) mit dem Zeichen Gehweg - Radfahrer frei. Hier gilt, dass Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen, aber nicht müssen. Radfahrer haben sich hier dem Fußgängerverkehr unterzuordnen und haben grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

 

Alternative 2: Beibehaltung als gemeinsamer Geh- und Radweg.

 

 

zu 4. (Stapelholmer Weg – Dorfstraße – Flensburger Straße):

 

Bestandsaufnahme:

Dieser Straßenzug ist bisher grundsätzlich zwischen Kreisverkehr bis zum Ortsausgang Richtung Eggebek auf der südöstlichen Seite als gemeinsamer Geh- und Radweg für beide Richtungen vorgesehen. Zwischen der Einmündung Bahnhofstraße und der Medelbyer Bäckerei befindet sich auf der anderen Seite noch ein gemeinsamer Geh- und Radweg. In Höhe der Bäckerei werden Radfahrer per Schild auf die andere Straßenseite „gebeten“.

 

Die Beschilderung ist jedoch sehr lückenhaft.

Folgende Beschilderungen fehlen:

 

Wiederholungsbeschilderungen für beide Richtungen: Walter-Saxen-Str., Pommernstr., Hashauweg, Alte Str.

Wiederholungsbeschilderung für Fahrtrichtung Süd: Theodor-Storm-Str., Dr. Behm-Ring

 

Der gemeinsame Geh- und Radweg weist im Verlauf unterschiedliche Breiten, die sich von ca. 2,50m bis zu 3,00m erstrecken.

 

Laut elektronischer Verkehrszählung aus den Sommerferien befahren diesen Straßenzug in Spitzenzeiten ca. 600 Fahrzeuge pro Stunde. Die Straße ist zweistreifig, es gilt überall Tempo 50 für den Kfz-Verkehr. Die Straßenbreite liegt durchgängig bei etwa 6,50m.

 

Bewertung:

Dieser Straßenzug befindet sich in Bezug auf die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge und der Anzahl der Kraftfahrzeuge im Grenzbereich zwischen dem Bereich in dem Mischverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn stattfinden sollte und dem Bereich, in dem der Regeleinsatzbereich für Schutzstreifen/Gehweg mit Radfahrer frei liegt. In diesem Fall müssen weitere Kriterien für eine Entscheidung herangezogen werden (siehe Anlage 3):

Für eine Seitenraumführung, sprich Führung auf dem Geh- und Radweg, würden sprechen:

-          hoher Schwerlastverkehr (liegt hier nicht vor)

-          hohe Parkwechselvorgänge (liegen hier nicht vor)

 

Für eine Fahrbahnführung würden sprechen:

-          viele Einmündungen und Zufahrten (liegen hier vor)

 

Die weiteren hinzugezogenen Kriterien sprechen für eine Fahrbahnführung des Radverkehrs.

Des Weiteren, auch für Alternativempfehlungen, werden die baulichen Gegebenheiten bewertet:

Wie aus der Anlage 6 zu erkennen ist, sollten sowohl Zweirichtungsradwege als auch  gemeinsame Geh- und Radwege eine Mindestbreite von 2,50m haben. Zudem sollten gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eher die Ausnahme darstellen.

Hier haben wir jedoch einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der zudem nach derzeitiger Sachlage von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden soll. Anhand der zuvor dargestellten Breiten der Wege, lässt sich erkennen, dass diese Situation nicht im Einklang mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (siehe Anlage 4)zu bringen ist.

Auch die Breite der Straße lässt eine Seitenraumführung des Radverkehrs in einem Schutzstreifen nicht zu.

 

Bereits im Vortrag des adfc am 05.10.2015 im Bauausschuss wurde darauf hingewiesen, dass die Benutzungspflicht der Radwege im Bereich Dorfstr. / Stapelholmer Weg / Bahnhofstraße überprüft werden sollte. Auch hier wurde darauf hingewiesen, dass gerade die Abbiegesituationen für Radverkehr dadurch entschärft werden können, in dem die Radfahrer auf die Straße geholt werden.

 

Handlungsempfehlung:

Die Beschilderung des Abschnitts zwischen Einmündung Bahnhofstraße und Medelbyer Bäckerei auf der nordwestlichen Seite sollte von der Entscheidung zu 1. abhängig gemacht werden.

 

Abordnung der Geh- und Radwegebeschilderung im gesamten Straßenverlauf.

Hier sind die Übergänge an den Ortsein- bzw. ausgängen zusätzlich zu betrachten:

Flensburger Str: Fortführung des gemeinsamen Geh- und Radweges bis zur Querungsinsel zwischen Dr. Behm-Ring und Hermann-Löns-Straße. Hier kann ein Wechsel zwischen den Ebenen erfolgen.

 

Stapelholmer Weg: Wechsel in Höhe Hausnummer 63. Hier könnte ggfs. auf der westlichen Seite neben der Straße ein Wartebereich für Radfahrende geschaffen werden, damit der aus dem Ort fahrende Kraftfahrzeugverkehr nicht durch auf der Fahrbahn wartende Radfahrende behindert wird.

 

Rechtsfolgen und Hinweise:

siehe 1.

 

Alternative 1: Konsequente Beschilderung mit dem Zeichen Gehweg - Radfahrer frei. Hier gilt, dass Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen, aber nicht müssen. Radfahrer haben sich hier dem Fußgängerverkehr unterzuordnen und haben grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Hier wäre eine konsequente „Aufforstung des Schilderwaldes“ vonnöten, da dann auch die eingangs beschriebenen Wiederholungsbeschilderungen angeschafft und eingebaut werden müssten.

 

Alternative 2: Beibehaltung als gemeinsamer Geh- und Radweg. Auch hier wäre aber eine konsequente „Aufforstung des Schilderwaldes“ vonnöten, da dann auch die eingangs beschriebenen Wiederholungsbeschilderungen angeschafft und eingebaut werden müssten.

 

Alternative 3: Ähnlich der Handlungsempfehlung mit der Änderung, dass der gemeinsame Geh- und Radweg bis zur Polizei fortgeführt wird.

 

Zusammenfassung:

Unter Anwendung der Empfehlungen für den Radverkehr und unter Hinzuziehung der Empfehlungen des adfc ergibt sich das Bild, dass für sämtliche Radwege innerhalb Tarps die Geh- und Radwegebeschilderung abzuordnen ist.

 

Neben der Einordnung und Kriterienbewertung sprechen noch folgende Gründe dafür, Radfahrende auf die Straße zu holen:

-          Radfahrende werden besser als Verkehrsteilnehmer von Kraftfahrenden bemerkt, da sie sich auf der gleichen Verkehrsfläche befinden.

-          Radfahrende können sich in Knotenpunkten mit dem Verkehr auf direktem Wege bewegen. Momentan müssen Radfahrende an Knotenpunkten die Straßen überqueren und dazu meist auch absteigen, um dies sicher tun zu können.

-          Die Gefahr von Kraftfahrzeugen, die aus Einmündungen und Grundstücksausfahrten kommen, übersehen zu werden ist auf der Straße geringer. Gerade auf dem Geh- und Radweg sind Radfahrer aufgrund der höheren Geschwindigkeit und dem geringen Abstand zur meist unübersichtlichen Ausfahrt (Hecken, Büsche) stark gefährdet.

-          Finanzielle Vorteile durch weniger Instandhaltung der Schilder und vor allem der seit mehreren Jahren zusätzlich aufgebrachten Markierungen an diversen Einfahrten.

 

Hinweis:

Sämtliche Einzelempfehlungen sind immer auch in einem Zusammenhang mit den anderen Entscheidungen zu betrachten, damit für die Radfahrenden auch an den Knotenpunkten die Weiterführung eindeutig ersichtlich ist und nicht zusätzliches Gefahrenpotential aufgebaut wird.

 

Änderungen in der Radverkehrsführung sollten medial (Treenespiegel, Tageblatt) begleitet werden.

 

Quellenangabe: Anlagen 1-7 aus einem Vortrag von Frau Claudia Peters vom 15.06.2011, Regionalverband FrankfurtRheinMain

 

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Beschlussvorschlag:

Alternativen siehe Sachverhalt

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlussempfehlung.

 

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Anlage/n:

Anlagen 1-7

Radverkehr Übersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-08-14 Anlagen 1-7 (1801 KB)      
Anlage 2 2 2020-08-14 Radverkehr Übersicht (1202 KB)      
Stammbaum:
2020/50/080   Radverkehr in Tarp - Bestandsaufnahme, Bewertung der Situation, Entscheidung über weiteres Vorgehen   Fachbereich IV - Öffentliche Dienste   Beschlussvorlage
2020/50/080-01   Beratung und Beschlussfassung: Neuordnung der Geh-/Radwegbeschilderung in Tarp   Fachbereich IV - Öffentliche Dienste   Beschlussvorlage
2020/50/080-02   Beratung und Beschlussfassung: Neuordnung der Geh-/Radwegbeschilderung in Tarp   Fachbereich IV - Öffentliche Dienste   Beschlussvorlage