Vorlage - 2020/50/082
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp verfolgt mit der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 das Ziel, die Bebaubarkeit der Grundstücke 168 und 169 im Libellenring dahingehend zu verändern, dass auf jedem Grundstück 8 Wohneinheiten anstatt 6 errichtet werden können. Diese Änderung ist notwendig, um die Umsetzung eines Wohnprojektes mit 100 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu ermöglichen. In der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 hat der Entwurf der 6. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" für das Gebiet der beiden Bauplätze 168 und 169 der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“, nördlich des Libellenrings, im nordwestlichen Bereich des Plangebietes der 4. Änderung B-Plan 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" Satzung
6 (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Schellenpark" Planzeichnung
Begründung zum B-Plan
Abwägungstabelle
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Tarp 6. Änderung B21 Satzung (48 KB) | |||
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2 | Tarp 6. Änderung B21 Planzeichnung (341 KB) | |||
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3 | Tarp 6. Änderung B21 Begründung (421 KB) | |||
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4 | Tarp 6. Änderung B21 Abwägung (77 KB) |