Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 12.10.2017 | SI/2017/017 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Berichte | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.1 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4.2 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Finanzangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.1 | 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung "Offene Ganztagsschule" der Gemeinde Oeversee | 2017/25/034 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 5.2 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht sowie über die Ergebnisverwendung | 2017/25/027 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bauangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.1 | Bebauungsplan Nr. 24 "Treeneblick" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss | 2017/25/032 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Treeneblick“ für die Flurstücke 357 und 358, Flur 5, Gemarkung Oeversee, nördlich der Gemeindestraße Treeneblick.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
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05.12.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Treeneblick“ für die Flurstücke 357 und 358, Flur 5, Gemarkung Oeversee, nördlich der Gemeindestraße Treeneblick.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 6.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Verträgen für die Erschließungsplanung und Freianlagenplanung des Neubaugebietes in Oeversee | 2017/25/031 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Satzungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Beschlussfassung über die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Oeversee | 2017/25/029 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.2 | Beschlussfassung über die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummernschildern in der Gemeinde Oeversee | 2017/25/030 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bedarf weiterer Kindergartenplätze in der Gemeinde Oeversee | 2017/25/025 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 10 Jahre Fusion der Gemeinden Oeversee und Sankelmark - Beratung und Beschlussfassung über ein mögliches Jubiläumsfest | 2017/25/033 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||