Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/25/032  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 24 "Treeneblick" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
05.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Grundstück der Seniorenresidenz wurde durch die Gemeinde Oeversee an einen privaten Investor verkauft. Das Flurstück wurde geteilt, so dass neben dem Flurstück der Seniorenresidenz ein weiteres entstanden ist. Um Baurecht für dieses Flurstück zu schaffen und weiteren, kleinteiligen Wohnungsbau zu ermöglichen, der in der Gemeinde dringend benötigt wird, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Treeneblick“ für die Flurstücke 357 und 358, Flur 5, Gemarkung Oeversee, nördlich der Gemeindestraße Treeneblick.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan-Treeneblick-Übersichtsplan (277 KB)