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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Amtes Oeversee zum 01.01.2024  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee
TOP: Ö 7
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2024/10/003 Beratung und Beschlussfassung über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Amtes Oeversee zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Petra Venz führt zu der Vorlage aus.

 

Durch neue Vorschriften im Kommunalen Haushaltsrecht sind die Vorschriften zur Bildung einer Ausgleichsrücklage sowie eines fiktiven Haushaltsausgleich eingeführt worden.

 

Der Amtsausschuss muss einmal die Entscheidung treffen, wie hoch die Ausgleichsrücklage sein soll. Die bisherige Allgemeine Rücklage und die Ergebnisrücklage werden in die neue Ausgleisrücklage überführt.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgt dann eine Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Amtes Oeversee im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Vorgaben der GemHVO.

 

Die Allgemeine Rücklage soll einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanz­summe des Jahresabschlusses 2022 aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der Allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Im Jahresabschluss 2022 beträgt die Bilanzsumme des Amtes Oeversee 21.259.948,62 €. Das Jahresergebnis 2022 wurde im Haushaltsjahr 2023 entsprechend der Beschlussfassung des Amtsausschusses den Rücklagen zugeführt. Im Jahresabschluss 2023 wird daher eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 126.069,94 € und eine Ergebnisrücklage in Höhe von 41.603,08 € ausgewiesen.

 

Ein Bestand für die Allgemeine Rücklage in Höhe von 20 Prozent der Bilanzsumme entsprä­che beim Amt Oeversee einem Wert in Höhe von 4,25 Mio. €.

 

Damit können die oben dargestellten Vorgaben der GemHVO zur Neuverteilung der Eigen­kapitalpositionen nicht erfüllt werden. Denn bis 2021 wurde im Jahresabschluss des Amtes Oeversee gar kein Eigenkapital ausgewiesen, da bis dahin eine rechnerische Überschuldung vorlag. Infolgedessen wurde bis zum Haushaltsjahr 2021 in den Bilanzen des Amtes Oeversee regelmäßig ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen.

 

Das neue Instrument des fiktiven Haushaltsausgleiches darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgleichsrücklage über einen Bestand verfügt und die Allgemeine Rück­lage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresab­schlusses aufweist. Um also zukünftig beim Amt Oeversee einen fiktiven Haushaltsausgleich durchführen zu können, muss zunächst die Allgemeine Rücklage in der vorgenannten Höhe aufgebaut werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, zum 01.01.2024 den Bestand der Ergebnisrücklage und den Bestand der Allgemeinen Rücklage zusammenzuführen und damit insgesamt 167.673,02 € in der Allgemeinen Rücklage auszuweisen. Dies entspricht 0,79% der Bilanzsumme des Jah­res 2022.f


Beschluss:

Mit Wirkung zum 01.01.2024 soll in der Bilanz des Amtes Oeversee eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 0,00 € und eine Allgemeine Rücklage in Höhe von 167.673,02 € ausgewiesen werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig