Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/10/003  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Amtes Oeversee zum 01.01.2024
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
22.02.2024 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Zum 01.01.2024 wurden im kommunalen Haushaltsrecht Schleswig-Holstein Vorschriften zur Bildung einer Ausgleichsrücklage sowie zu einem fiktiven Haushaltsausgleich eingeführt.

 

Über die Höhe des Bestandes der Ausgleichsrücklage entscheidet gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) im Rahmen des Haushalts 2024 der Amtsausschuss.

 

Nach Beschluss über den Jahresabschluss 2023 wird der Bestand der Allgemeinen Rücklage und der Bestand der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgt dann eine Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen in der Bilanz des Amtes Oeversee im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Vorgaben der GemHVO.

 

Die Allgemeine Rücklage soll einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der Allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Im Jahresabschluss 2022 beträgt die Bilanzsumme des Amtes Oeversee 21.259.948,62 €. Das Jahresergebnis 2022 wurde im Haushaltsjahr 2023 entsprechend der Beschlussfassung des Amtsausschusses den Rücklagen zugeführt. Im Jahresabschluss 2023 wird daher eine Allgemeine Rücklage in Höhe von  126.069,94 € und eine Ergebnisrücklage in Höhe von 41.603,08 € ausgewiesen.

 

Ein Bestand für die Allgemeine Rücklage in Höhe von 20 Prozent der Bilanzsumme entspräche beim Amt Oeversee einem Wert in Höhe von 4,25 Mio. €.

 

Damit können die oben dargestellten Vorgaben der GemHVO zur Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen nicht erfüllt werden. Denn bis 2021 wurde im Jahresabschluss des Amtes Oeversee gar kein Eigenkapital ausgewiesen, da bis dahin eine rechnerische Überschuldung vorlag. Infolgedessen wurde bis zum Haushaltsjahr 2021 in den Bilanzen des Amtes Oeversee regelmäßig ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen.

 

Das neue Instrument des fiktiven Haushaltsausgleiches darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ausgleichsrücklage über einen Bestand verfügt und die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist. Um also zukünftig beim Amt Oeversee einen fiktiven Haushaltsausgleich durchführen zu können, muss zunächst die Allgemeine Rücklage in der vorgenannten Höhe aufgebaut werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, zum 01.01.2024 den Bestand der Ergebnisrücklage und den Bestand der Allgemeinen Rücklage zusammenzuführen und damit insgesamt 167.673,02 € in der Allgemeinen Rücklage auszuweisen. Dies entspricht 0,79% der Bilanzsumme des Jahres 2022.

 


Beschlussvorschlag:

Mit Wirkung zum 01.01.2024 soll in der Bilanz des Amtes Oeversee eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 0,00 € und eine Allgemeine Rücklage inhe von    167.673,02 € ausgewiesen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n: