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Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt zum 31.12.2022 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2022  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/40/023 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt zum 31.12.2022 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Venz erläutert entsprechend der Vorlage 2023/40/023 den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt zum 3.12.2022.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.044,47 € ab. Die Erträge liegen bei 2.807.607,39 € und die Aufwendungen bei 2.814.651,86 €. Die Ergebnisrechnung 2022 weist gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz ein um 194.123,24 € besseres Ergebnis aus. Im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung 2022, die von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 199.700 € ausging, liegt die Abweichung bei +192.655,53 €. Im fortgeschriebenen Planansatz sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.467,71 € enthalten. Hierbei handelt es sich um die höher als geplant ausgefallenen Gewerbesteuerumlage. Die Abweichung zwischen Haushaltsplanung und den tatsächlich eingetretenen Ist-Zahlen resultiert in erster Linie aus Minderaufwendungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-131.700 €). Hier liegen die Einsparungen vor allem bei den Aufwendungen für die Unterhaltung von Straßen, Wegen und der Straßenbeleuchtung. Zudem sind Minderaufwendungen bei den bilanziellen Abschreibungen (-20.700 €) und bei den Kostenanteilen für Kindergärten und Schulen (-30.300 €) eingetreten.

 

Bei der Finanzrechnung 2022 liegt bei den Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Überschuss in Höhe von 89.673,31 € vor. Damit war es in 2022 möglich, aus dem vorgenannten Überschuss die laufenden Kredittilgungen in Höhe von 62.333,02 € zu begleichen. Für Investitionen wurden 1.171.703,14 € eingesetzt. Davon entfallen 549.639,21 € auf die Erweiterung der Grundschule, 545.000,00 € auf den Zuschuss an den Freundeskreis Freibad Sieverstedt e.V. für die Sanierung des Freibades, 8.211,50 € auf den Zuschuss an die Jagdgemeinschaft Sieverstedt für die Anschaffung einer Drohne zur Kitzrettung, 29.056,95 € auf die Anschaffung eines neuen Spielgerätes für die Grundschule, 15.059,26 € auf den Bau von zwei Buswartehäuschen, 19.355,44 € auf die Herstellung eines Stichweges im Mittelweg, 3.128,03 € auf den Erwerb von Fahrradanlehnbügeln für die Bushaltestellen und 824,85 € auf die Neupflanzung von 3 Kaiserlinden im Gemeindegebiet. Weitere 1.427,90 € entfallen auf die Anschaffung von beweglichem Vermögen (Werkzeug für den Bauhof und 4 Hundekotbeutelspender). Die in der Finanzrechnung 2022 ausgewiesenen Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 660.711,50 € betreffen die Sonderbedarfszuweisung des Landes für die Erweiterung der Grundschule (400.000 €), die Fördermittel des Landes für die Sanierung des Freibades (250.000 €), Spenden für das neue Spielgerät der Grundschule (3.500 €) und Spenden für die Anschaffung einer Drohne zur Kitzrettung (7.211,50 €). Die Liquidität der Gemeinde Sieverstedt hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 591.259,88 € erhöht. Der Geldbestand beträgt zum Bilanzstichtag 1.146.873,96 €. Der Anstieg der liquiden Mittel hängt mit der Darlehensaufnahme in Höhe von 1.075.000 € zusammen. Das Darlehen dient der Finanzierung des Schulerweiterungsbaus. Die für die Erweiterung der Grundschule eingeplanten Haushaltsmittel wurden in 2022 noch nicht vollständig benötigt. Dementsprechend konnte ein Großteil der Darlehensmittel im Berichtsjahr noch nicht zweckentsprechend eingesetzt werden.

 

Die Neuverschuldung erfolgte über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen. Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre. Der Zinssatz beträgt für die ersten 10 Jahre 3,06 % p. a..

 

Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 7.288.895,68 €. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.625.595,07 € gestiegen. Die Entwicklung kommt durch die Kreditaufnahme und den Erhalt von Fördermitteln zustande. Die Gemeinde Sieverstedt verfügt zum 31.12.2022 über ein Eigenkapital in Höhe von 3.194.021,19 €. Das Eigenkapital ist im Vergleich zum Vorjahr um 392.955,53 € gestiegen. Dies hängt mit der im Berichtsjahr erhaltenen Sonderbedarfszuweisung zusammen. Diese muss bis zum Abschluss der Maßnahme in der Sonderrücklage ausgewiesen werden und nach zweckentsprechender Verwendung dann in der Allgemeinen Rücklage. Per 31.12.2022 beträgt die Ergebnisrücklage 695.001,25 €. Hierdurch kann der entstandene Jahresfehlbetrag problemlos ausgeglichen werden. Die Verbindlichkeiten liegen zum Bilanzstichtag bei 2.588.604,75 €. Davon sind 2.500.301,71 € Kreditverbindlichkeiten, infolge der Neuverschuldung 1.012.666,98 € mehr im Vergleich zu 2021. Durch die vereinnahmten Fördermittel hat sich auf der Passivseite der Bilanz der Sonderposten für aufzulösende Zuweisungen um 221.217,33 € erhöht. Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen von 4.654.605,26 € im Vorjahr auf 5.147.683,85 € im Berichtjahr gestiegen. Hier gab es insbesondere bei den Anlagen im Bau (Erweiterung der Grundschule) eine Steigerung. Zudem ist die Aktive Rechnungsabgrenzung von 401.187,74 € im Vorjahr auf 935.391,67 € im Berichtsjahr gestiegen (Zuschuss für Sanierung Freibad).

 

Im Jahresabschluss 2022 wurde die Ergebnisverwendung 2021 verbucht. In 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 188.744,90 € erzielt. Abweichend von der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07.12.2022, die eine komplette Zuführung des Jahresüberschusses 2021 an die Ergebnisrücklage vorsah, mussten 144.135,39 € der Ergebnisrücklage und 44.609,51 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Damit beträgt die Ergebnisrücklage vorschriftsgemäß genau 33% der Allgemeinen Rücklage. Da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme weniger als 30% beträgt, darf im Jahresabschluss 2022 keine höhere Ergebnisrücklage ausgewiesen werden.

 


Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen den Jahresabschluss 2022 mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig