Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/40/023  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Sieverstedt zum 31.12.2022 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
16.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Sieverstedt hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.044,47 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 7.288.895,68 €. Die Gemeinde Sieverstedt verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 3.194.021,19 €.

 

Im Jahresabschluss 2022 wurde die Ergebnisverwendung 2021 verbucht. In 2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 188.744,90 € erzielt. Abweichend von der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07.12.2022, die eine komplette Zuführung des Jahresüberschusses 2021 an die Ergebnisrücklage vorsah, mussten 144.135,39 € der Ergebnisrücklage und 44.609,51 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Damit beträgt die Ergebnisrücklage vorschriftsgemäß genau 33% der Allgemeinen Rücklage. Da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme weniger als 30% beträgt, darf im Jahresabschluss 2022 keine höhere Ergebnisrücklage ausgewiesen werden.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Gemeinde Sieverstedt ist geregelt, dass der Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Jahresfehlbeträge sollen gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage, die zum Bilanzstichtag 695.001,25 aufweist, ausgeglichen werden.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 


Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.288.895,68 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.044,47 € sowie der Lagebericht per 31.12.2022 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag soll aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

nur digital

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Sieverstedt 2022 (853 KB)