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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 25
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bilschau Krug
Ort: Am Krug 2, 24988 Oeversee
2022/25/040-01 Beratung und Beschlussfassung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bölck stellt den Entwurf kurz vor, eine Aussprache wird nicht gewünscht.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.


Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ für das Gebiet östlich der Landesstraße 317, nördlich der Straße „Krokamp“ sowie westlich und südlich der Straße „Ostertoft“ innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15, die Flurstücke 60, 61, 85 und 86 der Flur 6 der Gemarkung und Gemeinde Oeversee umfassend. Die Gemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, durch Anpassung der Baugrenzen eine Nachverdichtung vorhandener Gewerbeflächen zu erzielen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt.

4. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Planverfahren aufgestellt. 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach
§ 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB verzichtet.

6. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

7. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

8. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

9. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig