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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/040-01  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
08.05.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
06.06.2023 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Eine Umsetzung des Anpflanzgebotes im nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 ist bisher nicht umgesetzt worden. Angrenzend an diesen Bereich ist in der Zwischenzeit der Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“ aufgestellt worden, welcher zu der an den Bebauungsplan Nr. 15 angrenzenden Bereich ebenfalls ein Anpflanzgebot festgesetzt hat.

 

Eine Umsetzung ist aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht länger erforderlich.

 

Zeitgleich liegen der Gemeinde konkrete Anfragen für eine über die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 hinausgehende Bebauung der betroffenen Gewerbegrundstücke vor.

 

Daher soll im Rahmen der vorliegenden Planung das Anpflanzgebot entlang der Südseite der Ursprungsplanung des Bebauungsplanes Nr. 15 entfallen und an anderer Stelle außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. In diesem Zuge soll das Baufenster in Richtung Süden erweitert werden, um innerhalb der Fläche eine höhere bauliche Flexibilität für eine adäquate gewerbliche Nutzung zu erzielen.

Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“r das Gebiet östlich der Landesstraße 317, nördlich der Straße „Krokamp“ sowie westlich und südlich der Straße „Ostertoft“ innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15, die Flurstücke 60, 61, 85 und 86 der Flur 6 der Gemarkung und Gemeinde Oeversee umfassend. Die Gemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, durch Anpassung der Baugrenzen eine Nachverdichtung vorhandener Gewerbeflächen zu erzielen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt.

4. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Planverfahren aufgestellt. 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach
§ 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB verzichtet.

6. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

7. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

8. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

9. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Sind vom Antragsteller zu tragen.


Anlage/n:

Nur digital

- Satzung Entwurf

- Planzeichnung

- Begründung Entwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Satzungstext Entwurf (41 KB)      
Anlage 1 2 Planzeichnung (356 KB)      
Anlage 3 3 Begründung Entwurf (194 KB)