Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:09 Anlass: Sitzung
Raum: Aula, Alexander-Behm-Schule
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2021/50/116 Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Watter leitet zu diesem TOP kurz ein. Anschließend stellt Herr Kuhn wie angekündigt seine Fragen. Er berichtet, dass er hrend des B-Plan-Verfahrens eine Einwendung gemacht hat und trägt hier erneut seine dort erwähnten Fragen vor. Insbesondere geht es ihm darum, warum ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB gewählt und auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet wurde. Er fragt die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ob ihnen bewusst sei, dass durch die Planung auch eine Bebauung auf dem Sportplatz und den Tennisplätzen vorgesehen ist.

 

Der Umgang mit den Einwendungen durch die Gemeinde ist ausführlich der Abwägungstabellen zu entnehmen, die diesem TOP als Anlage anhingen. Es wird ganz deutlich klargestellt, dass es sich beim Plangebiet dieses Bebauungsplanes nur um das Grundstück des ehemaligen Hauses an der Treene handelt. Es sind keine weiteren Flächen betroffen und werden demnach auch nicht überplant.


Beschluss:


 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 28 "rchenweg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 - Seitens der Öffentlichkeit wurde eine umfangreiche Stellungnahme eines Privaten eingereicht, die im Wesentlichen Einwände gegen die Anwendung des § 13a BauGB enthält.

 - Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein; Technischer Umweltschutz, wies darauf hin, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in Bezug auf auftretende Immissionen nicht ausreichend betrachtet wurden. Der Bebauungsplan wurde dann aufgrund der daraufhin eingeholten Schalltechnischen Untersuchung angepasst, weshalb der überarbeitete Planentwurf erneut öffentlich ausgelegen hat.

 - Im Rahmen der weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehenden Hinweise/ Bedenken geäert. Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt.

Auf die Abwägungstabellen wird an dieser Stelle verwiesen.

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr. 28 "rchenweg" für das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig