Vorlage - 2021/50/116
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Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Bebaubarkeit des Grundstückes Walter-Saxen-Straße 7 dahingehend zu verändern, dass mehrere Baukörper für kleinteiligen Wohnraum errichtet werden können. Diese Änderung ist zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums notwendig. In der Zeit vom 28.06.2021 bis einschließlich 30.07.2021 hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aufgrund einer inhaltlichen Planänderung erfolgte eine erneute Beteiligung der Behörden sowie eine erneute öffentliche Auslegung im Zeitraum 27.09.2021 bis einschließlich 27.10.2021 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 28 "Lärchenweg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Seitens der Öffentlichkeit wurde eine umfangreiche Stellungnahme eines Privaten eingereicht, die im Wesentlichen Einwände gegen die Anwendung des § 13a BauGB enthält.
- Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein; Technischer Umweltschutz, wies darauf hin, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse in Bezug auf auftretende Immissionen nicht ausreichend betrachtet wurden. Der Bebauungsplan wurde dann aufgrund der daraufhin eingeholten Schalltechnischen Untersuchung angepasst, weshalb der überarbeitete Planentwurf erneut öffentlich ausgelegen hat.
- Im Rahmen der weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehenden Hinweise/ Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt.
Auf die Abwägungstabellen wird an dieser Stelle verwiesen.
Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr. 28 "Lärchenweg" für das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg"
Begründung zum B-Plan
Schalltechnische Untersuchung
Abwägungstabellen