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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Dorfstraße 15" der Gemeinde Tarp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle II, Alexander-Behm-Schule
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2021/50/064 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Dorfstraße 15" der Gemeinde Tarp
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Nörenberg führt hierzu kurz aus. Die Ausführungen zu diesem TOP mit der B-Plan Änderung und zum vorherigen TOP mit der F-Plan Änderung werden zusammengefasst. Bei dieser Planung ist das Grundstück des Aldi Marktes betroffen. Die Planänderung wird notwendig, da Aldi an diesem Standort einen Abriss des bestehenden Gebäudes und einen Neubau mit etwas größerer Verkaufsfläche plant.


Beschluss:
 

  1. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“r das Gebiet nördlich der „Dorfstraße“, östlich der „Klaus-Groth-Straße“, das bestehende Gelände der „ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG“ umfassend.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite www.amtoeversee.de einzusehen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

JA-Stimmen:

16

NEIN-Stimmen:

 

Enthaltungen:

2