Vorlage - 2021/50/064
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp beabsichtigt mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“, dass der bestehende Aldi Markt in der Dorfstraße 15 sich an die aktuellen Marktgegebenheiten anpassen kann. Hierfür ist eine Erhöhung der zulässigen Verkaufsflächenzahl erforderlich sowie eine Anpassung der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ für das Gebiet nördlich der „Dorfstraße“, östlich der „Klaus-Groth-Straße“, das bestehende Gelände der „ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG“ umfassend.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite www.amtoeversee.de einzusehen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
9. Änderung B-Plan Nr. 6 „Dorfstraße 15“ (ergänzt am 31.05.2021)
Begründung mit Umweltbericht (ergänzt am 31.05.2021)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tarp-9-Änd-BPL-6-Auslegung (429 KB) | ||||
2 | 20210531_Tarp_9.Ä.B6_Begründung_inkl._UB (2438 KB) |