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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2017 sowie über die Ergebnisverwendung 2017  

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 4
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2021/50/060 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2017 sowie über die Ergebnisverwendung 2017
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Petra Venz stellt die wesentlichsten Eckpunkte zum Jahresabschluss der Gemeinde Tarp per 31.12.2017 dar. Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 838.541,81 € ab. Die Erträge liegen bei rd. 13,96 Mio. €. Von den vorgenannten Erträgen entfallen 11,16 Mio. € auf Steuern, wovon allein 7,97 Mio. € aus der Gewerbesteuer resultieren. Die Aufwendungen betragen rd. 13,13 Mio. €. Davon entfallen allein 8,54 Mio. € auf die Transferaufwendungen (insbesondere Kreisumlage, Amtsumlage, Umlagen/Zuweisungen an den Schulverband Tarp-Jerrishoe, Kostenanteile Kindergärten).

 

In der Planung weist der Haushalt 2017 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.022.000 € aus. Die Diskrepanz zwischen dem geplanten Jahresergebnis und dem tatsächlich eingetretenen Jahresergebnis lässt sich wie folgt begründen: Aufgrund von eingetretenen Verzögerungen bei der Erschließung des 5. Abschnitts im Baugebiet Schellenpark sind rd. 1,1 Mio. € Erträge aus der Veräerung von Grundstücken ausgeblieben. Diese konnten jedoch größtenteils durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer, Einkommensteuer, aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge, Dividenden und zentralörtlichen Mitteln kompensiert werden. Zudem wurden die veranschlagten Haushaltsmittel, insbesondere für Transferaufwendungen und Sach- und Dienstleistungen, nicht voll ausgeschöpft. Mehraufwendungen sind demgegenüber bei den bilanziellen Abschreibungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen feststellbar.

 

Hinsichtlich der Finanzrechnung 2017 wird ausgeführt, dass der Geldbestand zum Bilanzstichtag 6.609.865,65 € beträgt. Die Liquidität der Gemeinde Tarp ist im Vergleich zum Vorjahr um 2.506.121,30 € gestiegen. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit beläuft sich auf rd. 2,48 Mio. €. Für Investitionen wurden in 2017 rd. 1,84 Mio. € eingesetzt. Die Mittel wurden in erster Linie für den Bau des Kindergartens Schellenpark, die Erweiterung des Kindergartens Schellenpark, die Dachsanierung beim Freizeitbad, die Erweiterung des Gewerbegebietes und für die Erschließung des Baugebiets Schellenpark (4. und 5. Bauabschnitt) verwendet. Für diese Baumaßnahmen standen die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 1,96 Mio. € (vor allem Einzahlungen aus Fördermitteln, Grundstücksverkäufen und Erschließungsbeiträgen) zur Verfügung. Die Fördermittel wurden größtenteils für den Bau des Kindergartens Schellenpark und für die Dachsanierung beim Freizeitbad gewährt.

 

Hinsichtlich der Bilanz wird auf die Erhöhung der Bilanzsumme von 38.029.222,35 € im Vorjahr auf 41.562.611,39 € im Berichtsjahr eingegangen. Die Entwicklung kommt durch das hohe Investitionsvolumen und den Zuwachs bei den liquiden Mitteln zustande. Dementsprechend hat sich das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen erhöht. Auf der Passivseite der Bilanz sind die Sonderposten (Zuweisungen und Beiträge) gestiegen. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag 31.12.2017 über ein Eigenkapital in Höhe von rd. 20,7 Mio. €. Das Eigenkapital ist aufgrund des Jahresüberschusses und aufgrund der Erhöhung der Sonderrücklage (Zuweisung Dachsanierung Freizeitbad) im Vergleich zum Vorjahr um 976.100,06 gestiegen.

 

In Bezug auf den Lagebericht wird dargestellt, dass durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss und durch das Vorhandensein von hohen Rücklagen der Gemeinde Tarp das Vorliegen einer guten finanziellen Situation attestiert werden kann. Auch in den Folgejahren (bis 2020) ist aufgrund eines weiterhin hohen Gewerbesteueraufkommens und aufgrund der hohen Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken mit Jahresüberschüssen zu rechnen. Ab dem Haushaltsjahr 2021 weist die Planung Fehlbeträge aus, die das Eigenkapital der Gemeinde dann abschmelzen lassen würden. Das hohe Investitionsvolumen wird die Liquiditätsreserven bis 2021 zum Abschmelzen bringen. Der Jahresüberschuss sollte vollständig der Allgemeinen Rücklage, die zum Bilanzstichtag rd. 13,46 Mio. beträgt, zugeführt werden.

 

Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Danach prüft der Ausschuss stichprobenartig den Jahresabschluss auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Die Prüfung führt zu folgenden Feststellungen: Beim Produktsachkonto 50.281000.5318000 (Heimat- und sonstige Kulturpflege Zuschüsse an Vereine und Verbände) wurden im Haushaltsjahr 2017 Zuschüsse an die Familienbildungsstätte Tarp in Höhe von insgesamt 9.151,58 € gezahlt (Liquiditätszuschuss und Betriebskostenzuschuss). Bei der Zuschussgewährung übernimmt die Gemeinde Tarp grundsätzlich zunächst 50% der Kosten. Die verbleibenden Kosten sollen von den zum Amt Oeversee gehörenden Gemeinden getragen werden. Der Finanzkraft entsprechend müssten hiervon 60% von der Gemeinde Tarp, 27% von der Gemeinde Oeversee und 13% von der Gemeinde Sieverstedt übernommen werden. In 2017 hat sich die Gemeinde Sieverstedt nicht an der Bezuschussung beteiligt. Dies wurde größtenteils von der Gemeinde Tarp ausgeglichen. Hier sollte geprüft werden, ob es für zukünftige Haushaltsjahre bei der Zuschussgewährung an die Familienbildungsstätte möglich ist, dass sich die Gemeinde Sieverstedt hieran entsprechend ihrer Finanzkraft beteiligt.  

 

Beim Produktsachkonto 50.424002.0901000-4240020004 (Freizeitbad Anlagen im Bau Dachsanierung), Beleg 2, ist in der 1. Honorarabschlagsrechnung des Architekten eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 7% in Rechnung gestellt worden. In den folgenden Abschlagsrechnungen und in der Schlussrechnung wurde jedoch immer eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 5% angesetzt.

 

Im Nachgang zu der Ausschusssitzung hat die Rücksprache mit dem Bauamt ergeben, dass im Zuge der Maßnahme nach der 1. Abschlagsrechnung der Architekt telefonisch darauf hingewiesen wurde, dass max. nur 5% Nebenkosten anerkannt werden. Da es sich um eine Abschlagsrechnung handelt, wurde der Betrag aber nicht gekürzt. Ausschlaggebend ist für die Endabrechnung die eigentliche Schlussabrechnung. Häufig werden Abschläge auch als Pauschale in Rechnung gestellt.

 

Beim Produktsachkonto 50.424002.0901000-4240020004 (Freizeitbad Anlagen im Bau Dachsanierung), Beleg 14, ist in der Schlussrechnung der mit der Dachsanierung beauftragten Firma auf Blatt 10 unter der Position 133a vom Architekten handschriftlich „12+15+2,5+2,5“ vermerkt worden. Dennoch wurden die in Rechnung gestellten 36 Stunden vom Architekten als korrekt gekennzeichnet.

 

Im Nachgang zu der Ausschusssitzung hat die Rücksprache mit dem Bauamt ergeben, dass eine detaillierte Überprüfung der Rechnung von Seiten des Bauamtes in der Regel nicht stattfindet, wenn ein Architekt oder Ingenieurbüro mit der Überprüfung der Rechnung beauftragt ist. Hier hat anscheinend der Architekt einen Fehler gemacht.

 

Ansonsten führt die Prüfung zu keinen Einwendungen.


Beschluss:


Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig