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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/060  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2017 sowie über die Ergebnisverwendung 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
02.06.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
03.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 838.541,81 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 41.562.611,39 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 20.678.754,49 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Per 31.12.2017 beträgt die Allgemeine Rücklage 13.461.689,07 €. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme liegt somit bei 32,39%.

 

Per 31.12.2017 beträgt die Ergebnisrücklage 4.603.193,53 €. Das sind 34,19% der Allgemeinen Rücklage.

Um sicherstellen, dass die Allgemeine Rücklage auch in den Folgejahren mindestens 30% der Bilanzsumme beträgt, empfiehlt es sich, den in 2017 erwirtschafteten Jahresüberschuss vollständig der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2017 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird, würde die Allgemeine Rücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 14.300.230,88 € aufweisen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 41.562.611,39 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 838.541,81 € sowie der Lagebericht per 31.12.2017 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Tarp 2017 (1061 KB)