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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg" hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle II, Alexander-Behm-Schule
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2021/50/037 Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auch zu diesem TOP trägt Herr Nörenberg kurz die wichtigsten Eckdaten vor. Der Stellplatzfaktor in diesem Plangebiet beträgt 2,0. Erstmals wird hier die Regelung zum Verbot von sogenannten Schottergärten aufgenommen.


Beschluss:
 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 28rchenwegr das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „rchenweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Bebaubarkeit des Grundstückes Walter-Saxen-Straße 7 dahingehend zu verändern, dass mehrere Baukörper für kleinteiligen Wohnraum errichtet werden können.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt werden.
  3. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Planverfahren aufgestellt.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB verzichtet.
  5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  7. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  8. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgehrt.
  9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

JA-Stimmen:

17

NEIN-Stimmen:

 

Enthaltungen:

1