Vorlage - 2021/50/037
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Sachverhalt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Bebaubarkeit des Grundstückes Walter-Saxen-Straße 7 dahingehend zu verändern, dass mehrere Baukörper für kleinteiligen Wohnraum errichtet werden können. Diese Änderung ist zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums notwendig.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ für das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Bebaubarkeit des Grundstückes Walter-Saxen-Straße 7 dahingehend zu verändern, dass mehrere Baukörper für kleinteiligen Wohnraum errichtet werden können.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt werden.
- Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Planverfahren aufgestellt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tarp-BPL-28-Bekanntmachung (249 KB) | ||||
2 | Tarp-BPL-28-2021-04-22 (633 KB) |