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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/037  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
26.04.2021 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
03.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Bebaubarkeit des Grundstückes Walter-Saxen-Straße 7 dahingehend zu verändern, dass mehrere Baukörper für kleinteiligen Wohnraum errichtet werden können. Diese Änderung ist zur Schaffung bedarfsgerechten Wohnraums notwendig.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 28Lärchenweg“ für das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lärchenweg“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Bebaubarkeit des Grundstückes Walter-Saxen-Straße 7 dahingehend zu verändern, dass mehrere Baukörper für kleinteiligen Wohnraum errichtet werden können.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt werden.
  3. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Planverfahren aufgestellt.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB verzichtet.
  5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  7. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  8. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

Entwurf des B-Planes (ergänzt am 22.04.2021)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tarp-BPL-28-Bekanntmachung (249 KB)      
Anlage 2 2 Tarp-BPL-28-2021-04-22 (633 KB)