Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Umgang mit Schottergärten innerhalb der Gemeinde Tarp
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nörenberg informiert, dass die Bauaufsicht nicht selbstständig dem Thema nachgeht. Die Regelungen müssen kontrolliert werden. Es geht bei dem Thema nicht darum kleinere Anhäufungen von Schotter zu beanstanden, sondern eher um das Anlegen eines großflächigen Grundstückbereichs, wo kaum Bepflanzung stattfindet.
Die Arten der Grundstücksentwässerung wären in diesem Zusammenhang ebenfalls zu kontrollieren. In zukünftigen Fällen wird es über B-Plan Festlegungen genau geregelt.
Der Zeitpunkt für Sanktionen wäre zurzeit eher ungeschickt, bedingt durch die Pandemie. Zu lange dürfe aber auch nicht gewartet werden, da das „Gewohnheitsrecht“ auch irgendwann greife. Herr Gryszyk merkt an, dass eine Vielzahl von Gärten im Schellenpark noch nicht angelegt wurden und es Sinn machen würde zu informieren, bevor es Missverständnisse gäbe.
Der Vorsitzende schlägt einen Einwurf in Briefkästen vor, mit einem Informationsblatt zu dem Thema. Herr Hopfstock fügt hinzu, dass bei Grundstückskäufen darüber grundsätzlich belehrt werde und, dass der Passus in zukünftigen Verträgen miteingefügt werden solle, um rechtliche Handhabung zu erhalten.
Die Bauaufsicht des Kreises ist für die Verfolgung verantwortlich.
Herr Otto bittet darum, eine Verhältnismäßigkeit zu finden und es nicht im Grundsätzlichen zu verbieten. Hier wäre eine genaue Definition, was erlaubt ist, angebracht. Die Rede ist eher von reinen „Steinwüsten“.
Beschluss:
Mit der Anmerkung und Bitte um einem gewissen zeitlichen Versatz wird wie folgt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: | 6 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |