Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss des Vertrages über die Aufgabenübertragung zur Vornahme der Anschriftenänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes in den Einwohnermeldeämtern  

Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee
TOP: Ö 10
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2020/10/014 Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss des Vertrages über die Aufgabenübertragung zur Vornahme der Anschriftenänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes in den Einwohnermeldeämtern
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ralf Bölck berichtet kurz zu der Vorlage. Weitere Fragen oder Anmerkungen gibt es nicht. Es ist begrüßenswert, dass die Bürgerinnen und Bürger für einen gleichartigen Vorgang nicht mehr zwei Behörden aufsuchen müssen.

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Oeversee stimmt, gemäß § 23 Nr. 23 der Kreisordnung und § 24 a der Amtsordnung i. V. m. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung bzw. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung, der Übernahme der Aufgaben, Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter bei Änderung der Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, nach § 4a StrVRZustVO, (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung) zu und beauftragt die Verwaltung den Kreis Schleswig-Flensburg aufzufordern, durch Unterschrift des beiliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages, einen Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zu stellen und das Einvernehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kostentragung und Gebührenverwendung, zu erklären.

 

Es wird versichert, dass mit der Übernahme der Aufgaben die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung vorliegen und es wird zur Kenntnisgenommen, dass, sofern eine ordnungsgemäße Aufgabenerllung wegen schwerwiegender Verstöße nicht mehr gewährleistet sein sollte, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus berechtigt ist, im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, die Aufgabenübertragung zu widerrufen

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig