Auszug - Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss des Vertrages über die Aufgabenübertragung zur Vornahme der Anschriftenänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes in den Einwohnermeldeämtern
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ralf Bölck berichtet kurz zu der Vorlage. Weitere Fragen oder Anmerkungen gibt es nicht. Es ist begrüßenswert, dass die Bürgerinnen und Bürger für einen gleichartigen Vorgang nicht mehr zwei Behörden aufsuchen müssen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Oeversee stimmt, gemäß § 23 Nr. 23 der Kreisordnung und § 24 a der Amtsordnung i. V. m. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung bzw. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung, der Übernahme der Aufgaben, Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter bei Änderung der Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, nach § 4a StrVRZustVO, (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung) zu und beauftragt die Verwaltung den Kreis Schleswig-Flensburg aufzufordern, durch Unterschrift des beiliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages, einen Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zu stellen und das Einvernehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kostentragung und Gebührenverwendung, zu erklären.
Es wird versichert, dass mit der Übernahme der Aufgaben die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung vorliegen und es wird zur Kenntnisgenommen, dass, sofern eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung wegen schwerwiegender Verstöße nicht mehr gewährleistet sein sollte, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus berechtigt ist, im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, die Aufgabenübertragung zu widerrufen
Abstimmungsergebnis: einstimmig