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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/10/014  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss des Vertrages über die Aufgabenübertragung zur Vornahme der Anschriftenänderung innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes in den Einwohnermeldeämtern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Rahmen gemeinsamer Besprechungen mit dem Kreis Schleswig-Flensburg zur Identifizierung gemeinsamer Prozesse, welche im Rahmen einer Digitalisierung anzugehen sind, wurden auch andere zu optimierende Verwaltungsleistungen angesprochen.

 

Als ein erstes Produkt ist die Adressänderung auf den Zulassungsbescheinigungen bei Änderungen innerhalb des gleichen Zulassungsbereiches. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich ohnehin im Einwohnermeldeamt ummelden, so dass diese gleiche Aufgabe bei den Zulassungsbescheinigungen auch gleich mit erledigt werden kann und keine Extrafahrt zur Zulassungsbehörde erforderlich wird.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Oeversee stimmt, gemäß § 23 Nr. 23 der Kreisordnung und § 24 a der Amtsordnung i. V. m. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung bzw. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung, der Übernahme der Aufgaben, Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter bei Änderung der Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks, nach § 4a StrVRZustVO, (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung) zu und beauftragt die Verwaltung den Kreis Schleswig-Flensburg aufzufordern, durch Unterschrift des beiliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages, einen Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zu stellen und das Einvernehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kostentragung und Gebührenverwendung, zu erklären.

 

Wir versichern, dass mit der Übernahme der Aufgaben die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung vorliegen und nehme zur Kenntnis, dass, sofern eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung wegen schwerwiegender Verstöße nicht mehr gewährleistet sein sollte, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus berechtigt ist, im Einvernehmen mit der Staatskanzlei die Aufgabenübertragung zu widerrufen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Vertragsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Vertrag Ämter und Gemeinden Aufgabenübertragung (123 KB)