Auszug - Baugebiet Kallehoe III (5. Änderung B-Plan Nr. 5); hier: Verkehrsberuhigung
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach angeregter und teils emotional geführter Diskussion stellt der Ausschuss fest, dass er bzw. die Gemeinde nicht für die hier genannten Anliegen der Grundstückseigentümer zuständig ist. Die Straßen und Wege bzw. deren Eigenschaften entsprechen den im Vertrag mit dem Erschließungsträger vereinbarten Ausführungen. Es handelt sich im dritten Bauabschnitt „Kallehoe“ nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Verkehrszeichen Nr. 325 („Spielstraße“) aufstellbar wäre.
Beschluss:
Die Gemeinde wird keine baulichen Veränderungen am Straßen-/Gehwegkörper durchführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig