Vorlage - 2019/25/007
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Sachverhalt:
Über mehrere Jahre waren die Baugebiete Kallehoe II und Kallehoe III aufgrund der Beschilderung ein gemeinsamer verkehrsberuhigter Bereich (Schrittgeschwindigkeit). Auch im Zuge der Diskussion und Beantragung der Tempo-30-Zonen in Oeversee wurde der Bereich in der damaligen Vorlage so dargestellt. Nach Erstellung der Vorlage wurde allerdings bekannt, dass das Schild, das den verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnet, an der falschen Stelle steht. Gemäß der gültigen verkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Schleswig-Flensburg ist lediglich das Baugebiet Kallehoe II ein verkehrsberuhigter Bereich. Die Anwohner des Baugebietes Kallehoe III wurden kürzlich über die Rechtslage informiert und in Kenntnis gesetzt, dass das Verkehrszeichen in Kürze entsprechend versetzt wird.
Nach diesem Schreiben wurde von Anwohnern berichtet, dass sich zumindest ein Teil der Anwohner bewusst für die Grundstücke entschieden hat, da der Bereich augenscheinlich ein verkehrsberuhigter Bereich gewesen war. Es wurde angeregt, dass die Gemeinde die Möglichkeit der Ausweisung als verkehrsbruhigter Bereich diskutiert und ggfs. weitere Schritte einleitet und umsetzt.
Die Voraussetzungen für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches werden in der Verwaltungsvorschrift zur StVO benannt:
- Die Straße muss über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.
- Die Straße darf nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden.
- Die Aufenthaltsfunktion muss über eine besondere Gestaltung kenntlich gemacht werden. Dazu gehört ein niveaugleicher Ausbau, eine optische Trennung von Gehweg und Fahrbahn ist nicht vorgesehen.
- Gekennzeichnete Parkflächen (Markierung/Pflasterung) müssen vorhanden sein.
Beschlussvorschlag:
offen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für einen Umbau des Straßenzuges müssten ggfs. unter Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros ermittelt werden.
Anlage/n: