Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Sieverstedt
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Durch die defizitären Haushalte der vergangenen Jahre ist die Gemeinde Sieverstedt auf entsprechende Fehlbedarfszuweisungen des Landes angewiesen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss die Gemeinde nachweisen, dass sie ihre eigenen Einnahmemög-lichkeiten nutzt. Konkret bedeutet das: Wir sind angehalten - entsprechend der vom Land verlangten Mindesthebesätze - die Hebesätze für die Grundsteuer A (von 370% auf 380%), die Grundsteuer B (von 390% auf 425%) sowie die Gewerbesteuer (von 370% auf 380%) zu erhöhen.
Beschluss:
Abschließend beschließt der Ausschuss einstimmig, der Gemeindevertretung die Verände-rung der Hebesätze für Grundsteuer A auf 380%, für die Grundsteuer B auf 425% und die Gewerbesteuer 380% zu empfehlen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig