Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2018/40/018  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Sieverstedt
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
28.11.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
05.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Sieverstedt ist laut Ergebnisplanung nicht in der Lage, dem in § 75 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) verankerten allgemeinen Haushaltsgrundsatz Rechnung zu tragen, nach dem der Haushalt in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein soll.

 

Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs ist die Gemeinde Sieverstedt verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltswirtschaft zu gewährleisten.

 

Sofern der Gemeinde Sieverstedt trotz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsquellen in zumutbarem Umfang der Haushaltsausgleich nicht möglich ist, kommt die Beantragung einer Fehlbetragszuweisung nach § 12 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz – FAG) in Betracht.

 

Eine Fehlbetragszuweisung kann auch für Fehlbeträge aus Vorjahren beantragt werden, sofern diese Fehlbeträge nicht aus eigener Kraft abgedeckt werden können und auch im Vorjahr ein Antrag auf Fehlbetragszuweisung gestellt worden ist.

 

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Fehlbetragszuweisung sind in der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen geregelt. Gemäß Ziffer 2.3.1 der vorgennannten Richtlinie, die im Dezember 2018 veröffentlicht wird, müssen ab 01. Januar 2019 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf mindestens 380 Prozent, für die Grundsteuer B auf mindestens 425 Prozent und für die Gewerbesteuer auf mindestens 380 Prozent festgesetzt sein.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten 1. Nachtrag zur Hebesatzsatzung der Gemeinde Sieverstedt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

aktueller Hebesatz

370%

390%

370%

aktueller Ertrag

44.000 €

195.000 €

584.000 €

notwendiger Hebesatz

380%

425%

380%

Mehrertrag

1.200 €

17.500 €

15.800 €

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1. Nachtrag zur Hebesatzsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtrag Hebesatzsatzung Sieverstedt (11 KB)