Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.11.2018 | SI/2018/070 | |||||
Ö 4 | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Treene" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss | 2019/25/002 | |||||
Ö 5 | Bebauungsplan Nr. 25 "Westermoorweg" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss | 2019/25/003 | |||||
Ö 6 | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss | 2019/25/004 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
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27.02.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Bau‐ und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“ nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der der Straße „Stapelholmer Weg“, zu fassen.
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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07.03.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee | |||||||
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 26 "Rodelbarg" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss | 2019/25/005 | |||||
Ö 8 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||