Vorlage - 2019/25/005
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Sachverhalt:
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes deckt sich mit dem Gebiet eines alten, fehlerhaften Nummernplanes der Gemeinde Oeversee, ehemals Frörup. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen rechtmäßige Zustände geschaffen werden und ein Teilbereich der bisherigen Wiese zu einem Baugrundstück umgewandelt werden.
Der Plangeltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Rodelbarg“ für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bebauungsplan-26 (454 KB) |
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