Vorlage - 2019/25/004
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Sachverhalt:
Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Rodelbarg“ zur Ausweisung eines Wohngebietes. Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan der Grünfläche zum Teil in Wohnbaufläche zu ändern. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 10-Änd.F-Plan (447 KB) |