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  • Gebäude des Amt Oeversee

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.09.2017  
SI/2017/004  
     
   
Ö 4  
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen, die landesplanerische Stellungnahme und den abschließenden Beschluss  
Enthält Anlagen
2017/50/051  
Ö 5  
4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privaterPersonen und den Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2017/50/052  
Ö 6  
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Ingenieurvertrages für die Begleitung der Erschließung des 5. Bauabschnittes Schellenpark  
2017/50/067  
Ö 7  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2017/50/064  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das gesamte Gelände des Schulzentrums zwischen dem Pastoratsweg und der Klaus-Groth-Straße.

Die Aufteilung in spezielle Bereiche für Kindergarten und Schule soll künftig entfallen, um das Gesamtgelände als Bildungscampus nutzbar zu machen.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Der vorliegende Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.

 

7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

   
    04.12.2017 - Bauausschuss der Gemeinde Tarp
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:


1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das gesamte Gelände des Schulzentrums zwischen dem Pastoratsweg und der Klaus-Groth-Straße.

Die Aufteilung in spezielle Bereiche für Kindergarten und Schule soll künftig entfallen, um das Gesamtgelände als Bildungscampus nutzbar zu machen.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Der vorliegende Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.

 

7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    07.12.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das gesamte Gelände des Schulzentrums zwischen dem Pastoratsweg und der Klaus-Groth-Straße.

Die Aufteilung in spezielle Bereiche für Kindergarten und Schule soll künftig entfallen, um das Gesamtgelände als Bildungscampus nutzbar zu machen.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Der vorliegende Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.

 

7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Ö 8  
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Ingenieurverträgen für den Ersatzneubau einer 6-Gruppen-Kita an der Schule      
Ö 8.1  
Projektsteuerer      
Ö 8.2  
Erarbeitung von Konzepten für die verkehrliche Erschließung      
Ö 9  
Kenntnisnahme des Planungsstandes zum Parkplatz An der Rampe  
Enthält Anlagen
2017/50/063  
Ö 10  
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Ingenieurvertrages für die Begleitung des Parkplatzneubaus An der Rampe  
2017/50/066  
Ö 11  
Sachstände laufender Bau-/Sanierungsmaßnahmen      
Ö 11.1  
Erweiterung Kita Schellenpark      
Ö 11.2  
Erneuerung Lampenkabel Hermann-Löns-Straße      
Ö 11.3  
Kleine und neue Maßnahmen      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen      
N 13     Beschlussfassung zu eingegangenen Anträgen      
N 14     Beschlussfassung zu eingegangenen Bauanträgen      
N 15     Grundstücksangelegenheiten