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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/50/064  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
04.12.2017 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Schulzentrums der Alexander-Behm-Schule, östlich des Pastoratsweges, westlich der Klaus-Groth-Straße und nördlich der Schulstraße, sind die für diese Fläche vorhandenen Festsetzungen im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan anzupassen.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das gesamte Gelände des Schulzentrums zwischen dem Pastoratsweg und der Klaus-Groth-Straße.

Die Aufteilung in spezielle Bereiche für Kindergarten und Schule soll künftig entfallen, um das Gesamtgelände als Bildungscampus nutzbar zu machen.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Der vorliegende Planentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Tarp wird gebilligt.

 

7. Der vorliegende Planentwurf ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 7-Änd-Bebauungsplan-Nr-6-Übersicht (428 KB)