Vorlage - 2017/50/052
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Sachverhalt:
In der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 08.09.2017 hat der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussvorschlag:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:
Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:
Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:
Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.
5. Satzungsbeschluss:
5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ für das Gebiet südlich der Straße „Hirschbogen“, westlich der Straße „Kuhschellenring“ im Westen der Ortslage Tarp innerhalb des Konversionsgeländes der Bundeswehr, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.
5.2 Die Begründung wird gebilligt.
6. Weiteres Vorgehen:
Der Beschluss über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
B-Plan
Begründung
Abwägungstabelle