Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/50/052  

Betreff: 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Schellenpark" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
04.12.2017 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Zeit vom 07.08.2017 bis zum 08.09.2017 hat der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Behörden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen wurden. Das Ergebnis ist der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden:

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen:

Die Gemeinde stellt fest, dass von privaten Personen keine Anregungen vorgetragen wurden.

 

4. Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme:

Die Gemeinde stellt fest, dass aus landes- und regionalplanerische Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben bestehen.

 

5. Satzungsbeschluss:

5.1 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ für das Gebiet südlich der Straße „Hirschbogen“, westlich der Straße „Kuhschellenring“ im Westen der Ortslage Tarp innerhalb des Konversionsgeländes der Bundeswehr, bestehend aus dem Text und der Planzeichnung, als Satzung.

5.2 Die Begründung wird gebilligt.

 

6. Weiteres Vorgehen:

Der Beschluss über die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Schellenpark“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

7. Weitere Behandlung der Stellungnahmen:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, sind von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

B-Plan

Begründung

Abwägungstabelle

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tarp-4-Änd-Erweit-B-Plan-21-2017-12-07 (1524 KB)      
Anlage 2 2 Begründung Tarp 4. Änderung und Erweiterung B21 Schellenpark 07.12.2017 (573 KB)      
Anlage 3 3 Abwägung frühzeitige Beteiligung Tarp 4. Änderung und Erweiterung B21_020817 (135 KB)