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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Oeversee
Ort: Stapelholmer Weg 31, 24988 Oeversee
2022/25/040-02 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Holm stellt die Beschlussvorlage vor. Die Änderungen im Bebauungsplan betreffen einen kleinen Teil der Ausgleichsmaßnahmen, die nun an anderer Stelle im Planungsgebiet gleichwertig vorgenommen werden. Fragen werden nicht gestellt.


Beschluss:
 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Auf die Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen.

 Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" für das Gebiet östlich der Landesstraße 317, nördlich der Straße „Krokamp“ sowie westlich und südlich der Straße „Ostertoft“ innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15, die Flurstücke 60, 61, 85 und 86 der Flur 6 der Gemarkung und Gemeinde Oeversee umfassend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig